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Rechtsfrage: Darf ich auf der Arbeit Radio hören?

Radiohören ist auf der Arbeit grundsätzlich okay, sofern alle Kollegen damit einverstanden sind. (Symbolbild: Getty Images)
Radiohören ist auf der Arbeit grundsätzlich okay, sofern alle Kollegen damit einverstanden sind. (Symbolbild: Getty Images)

Ob bei großen Fußballspielen, wichtigen Ereignissen oder einfach der Musik wegen: Das gute alte Radio erfreut sich am Arbeitsplatz noch immer großer Beliebtheit. Für Kollegen, die es lieber still haben, kann die ständige Beschallung ein Graus sein. Doch ist es überhaupt erlaubt, das Radio am Arbeitsplatz laufen zu lassen?

Radiohören ist am Arbeitsplatz grundsätzlich möglich

In einem Grundsatzurteil entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein vom Arbeitgeber verhängtes Radioverbot nicht ohne Weiteres zulässig ist, wie die Website “Betriebsrat-Blog” erklärt. Deshalb ist das Radiohören am Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt. Im Urteil wurde argumentiert, dass das Radiohören nicht das Arbeitsverhalten der Kollegen beeinflusse. Radiohören sei vielmehr Teil des Zusammenwirkens der Arbeitnehmer und somit ein Bestandteil der betrieblichen Ordnung. Deshalb muss der Betriebsrat involviert werden, wenn eine Regelung zum Thema Radiohören erzielt werden soll.

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Ablenkung durch Radiohören zieht Konsequenzen nach sich

Ob jemand am Arbeitsplatz Radio hört, liegt meistens im eigenen Verantwortungsbereich. Hat das Radiohören Auswirkungen auf die Arbeitsweise des Arbeitnehmers, berührt dies seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag: Weil er seine Arbeit konzentriert und ordnungsgemäß ausführen muss, verstößt er gegen die Vertragspflicht, wenn ihn das Radio ablenkt. Dies kann Konsequenzen nach sich ziehen. Wird die Arbeit aber trotz Radio korrekt erledigt, ist die Beschallung grundsätzlich kein Problem.

Auf Kollegen muss Rücksicht genommen werden

Radiohören am Arbeitsplatz kann den Bürofrieden stören: Wenn einzelne Kollegen die Beschallung nicht ertragen, ist Ärger vorprogrammiert. Werden Arbeitnehmer durch das Radio anderer in ihrer Konzentration gestört, darf der Chef eingreifen. Er kann dann anordnen, das Radio ausgeschaltet zu lassen.

Auch in anderen Fällen greift das Weisungsrecht des Arbeitgebers. Wenn das Radio Auswirkungen auf die unmittelbare Art und Weise der Arbeit hat, kann es untersagt werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer im Kundenkontakt steht und während eines Beratungsgesprächs das Radio laufen lässt.

Forscherteam empfängt extragalaktische Signale: