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Das 'Recht auf schnelles Internet' nimmt die nächste Hürde

BERLIN (dpa-AFX) - Der Digitalausschuss des Bundestags hat dem "Recht auf schnelles Internet" zugestimmt. Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP passierte am Mittwoch ein Verordnungsvorschlag das Gremium, mit dem erstmals ein Mindestmaß an Breitband-Internet im Festnetz festelegt wird. Nur noch die Zustimmung des Bundesrats fehlt, dann ist die Verordnung gültig. Das Regelwerk besagt, dass künftig überall in Deutschland ein Download-Tempo von mindestens 10 Megabit pro Sekunde möglich sei muss. Für den Upload sollen es 1,7 Megabit pro Sekunde sein. Zudem darf die Reaktionszeit maximal 150 Millisekunden betragen.

Bereits Ende des 2021 war ein Gesetz in Kraft getreten, das den Breitband-Rechtsanspruch enthält. Es fehlt aber noch die dazugehörige Verordnung, in der die genauen Werte und Vorgaben für die verbindliche Grundversorgung stehen. Dieses Regelwerk ist nun so gut wie beschlossen.

Die Mindestwerte zum Download und Upload sind niedrig - die allermeisten Bundesbürger bekommen daheim viel besseres Internet. Auf dem Land und am Stadtrand könnten die Vorgaben mancherorts aber helfen: Werden die Vorgaben unterschritten, könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Anschlüsse veranlassen.