„Recht auf Abschalten“: Frankreichs neues Arbeitsgesetz
Mal eben in den Weihnachtsferien die Mails checken oder im Café einen Anruf des Chefs entgegennehmen – das ist für viele Arbeitnehmer ganz normal. In Frankreich ist zum 1. Januar 2017 ein neues Gesetz in Kraft getreten, das die Dauererreichbarkeit deutlich einschränkt.
Arbeitnehmern in Frankreich soll es ab sofort per Gesetz gestattet sein, nach Feierabend berufliche Kommunikationsmittel abzuschalten. Sprich: Mails oder Anrufe müssen dann nicht mehr beantwortet werden. Unabhängig davon, wie dringlich der Chef seinen Mitarbeiter erreichen möchte. „Sinn dieser Maßnahmen ist es, sicherzustellen, dass Ruhezeiten sowie (…) eine Balance zwischen Arbeit wie auch Familien- und Privatleben respektiert werden“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ aus der Erklärung des französischen Arbeitsministeriums.
Wie auch in Deutschland nutzen bislang viele Arbeitnehmer ihre beruflichen Kommunikationsmittel auch privat. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Élas, auf das sich das Ministerium laut „Süddeutscher“ bezieht, lesen und beantworten 37 Prozent der Angestellten Arbeitsmails und -nachrichten auch nach Feierabend und am Wochenende. Das sei ein Hauptgrund gewesen, das neue Gesetz einzuführen.
Eine Einschränkung gibt es allerdings: Das Gesetz greift nur bei Unternehmen ab 50 Arbeitnehmern. Grundsätzlich sollen Mitarbeiter und Geschäftsführung individuell aushandeln, wie sie das „Recht auf Abschalten“ umsetzen.
In Deutschland gibt es bislang zwar kein entsprechendes Gesetz, trotzdem gehen einige große Unternehmen mittlerweile einen ähnlichen Weg. Bei der Telekom haben sich laut „dpa“ leitende Angestellte schon vor Jahren verpflichtet, ihren Mitarbeitern nach Feierabend und im Urlaub keine Mails zu schicken. Bei Volkswagen sollen Arbeitsnachrichten vom Mailserver außerhalb der Kernarbeitszeiten nicht mehr weitergeleitet werden.