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Wenn Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können – mit der Privatinsolvenz raus aus den Schulden

Eine Privatinsolvenz könnte verschuldeten Person helfen, ihre Schulden innerhalb von drei Jahren loszuwerden. - Copyright: Unsplash / convertkit
Eine Privatinsolvenz könnte verschuldeten Person helfen, ihre Schulden innerhalb von drei Jahren loszuwerden. - Copyright: Unsplash / convertkit

Angesichts der gestiegenen Energiepreise sowie der hohen Lebensmittelpreise fragen sich viele Menschen, wie sie ihre Rechnungen bezahlen sollen. Insbesondere diejenigen, die ohnehin ein niedriges Einkommen haben. Aus Sicht des Leiters der Creditreform-Wirtschaftsforschung, Patrik-Ludwig Hantzsch, könnte sich die wirtschaftliche Lage für viele Privathaushalte erheblich verschlechtern. „Teilweise wird das auch zu einem Anstieg der Privatinsolvenzen führen", sagte Hantzsch dem "Handelsblatt." Im ersten Halbjahr 2022 wurden insgesamt 32.800 Privatinsolvenzen gezählt.

Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg stellt angesichts der Energiekrise eine gestiegene Nachfrage an Kurzberatungen fest, bisher aber noch keinen Anstieg von Privatinsolvenzen. Damit sei aber zu rechnen, wenn bald vermehrt die Energiekostenabrechnungen ins Haus flatterten, sagte sie uns im Gespräch. Die Privatinsolvenz könnte überschuldeten Personen dann aus der Klemme helfen.

Was ist eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz, die juristisch korrekt als Verbraucherinsolvenz bezeichnet wird, ist ein gerichtliches Verfahren, das insgesamt drei Jahre dauert und verschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit gibt, innerhalb dieses Zeitraums schuldenfrei zu werden. Auch dann, wenn in dieser Zeit nicht alle Kosten abbezahlt werden konnten.

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Bei einer Schuldnerberatung, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale oder bei Wohlfahrtsverbänden, können sich verschuldete Personen kostenfrei beraten lassen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Dazu würde auch Kerstin Föller raten, damit im Einzelfall entschieden werden kann, bei wem eine Privatinsolvenz Sinn ergibt. Grundsätzlich gilt aber: Wenn absehbar ist, dass eine Person ihre Schulden innerhalb von drei Jahren nicht aus eigener Kraft begleichen kann, dann sollte die Person über eine Privatinsolvenz nachdenken.

Wer kann eine Privatinsolvenz anmelden?

"Grundsätzlich kann jeder eine Privatinsolvenz anmelden", sagte Föller Business Insider. Das gelte beispielsweise für Erwerbstätige, für Geringverdienende sowie Beziehende von Arbeitslosengeld. Unabhängig davon, wie hoch der Schuldenberg ist. Wenn man allerdings selbstständig war, dann können offene Forderungen aus Arbeits­verhält­nissen, zum Beispiel bei den Krankenkassen der Angestellten dazu führen, dass diese, ebenso wie aktuell Selbstständige, eine Regelinsolvenz anmelden müssen.

Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Bevor eine Privatinsolvenz vor Gericht beantragt wird, muss die verschuldete Person den Gläubigern ein Angebot machen, wie und in welchem Zeitraum die Schulden abbezahlt werden könnten. Daran muss eine Insolvenzberatungsstelle beteiligt sein, die die Einkommens- und Vermögensverhältnisse prüft.

Wenn der Versuch allerdings scheitert, weil einer der Gläubiger das Angebot ablehnt, dann beginnt das Insolvenzverfahren. Der Schuldner beantragt dieses bei Gericht und stellt zeitgleich einen Antrag auf Restschuldenbefreiung. Damit beginnt die sogenannte „Wohlverhaltensphase“, also die Phase des dreijährigen Verfahrens.

Ohne Schenkung oder Erbschaft werden sich die meisten jungen Menschen keine Immobilie mehr leisten können.
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Seitens des Gerichts wird dann ein Insolvenzverwalter beauftragt, der das Vermögen des Schuldners für drei Jahre verwaltet, die Verfahrenskosten begleicht und das Vermögen an die Gläubiger verteilt. Wichtig: Auch wenn der Schuldner während des Verfahrens keine Vermögenswerte erwirtschaftet, wird er auch nach Ablauf des Verfahrens von seinen Schulden befreit.

Was sind die Vor- und Nachteile?

"Die Privatinsolvenz ist eine gute Sache, wenn eine Person hoch verschuldet ist. Insbesondere für Geringverdienende", betonte Föller im Gespräch mit Business Insider. Der Nachteil bestehe allerdings darin, dass Betroffene auch noch drei Jahre nach Beendigung des Verfahrens einen Schufaeintrag hätten. „Es gibt Menschen, die uns berichten, dass sie deswegen Schwierigkeiten haben, auf Raten zu kaufen oder einen Handyvertrag abzuschließen“, sagte Föller. Dieses Problem hätte man allerdings auch ohne Insolvenz bei einem negativen Schufa-Eintrag. Wichtig zu wissen ist, dass die Beantragung einer Privatinsolvenz unter keinem Gesichtspunkt strafbar ist.

Wie viel von meinem Besitz muss ich während der Privatinsolvenz abgeben?

„Während der Zeit des Verfahrens muss die verschuldete Person ihr pfändbares Einkommen an den Insolvenzberater abtreten“, erklärte Föller. „Er guckt, wie viel Geld er aus Gegenständen schöpfen kann, die nicht für den täglichen Bedarf da sind.“ Darüber hinaus schaue der Insolvenzverwalter auch, welchen prozentualen Anteil des Einkommens den Grundfreibetrag von 1339,99 Euro netto übersteige. Denn alles über dem Grundfreibetrag wird zur Begleichung der Schulden beziehungsweise der Verfahrenskosten genutzt.

In Deutschland sind etwa 6,16 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet. Sie können ihre Rechnungen nicht mehr mit ihrem Einkommen begleichen.
In Deutschland sind etwa 6,16 Millionen Bürger über 18 Jahre überschuldet. Sie können ihre Rechnungen nicht mehr mit ihrem Einkommen begleichen.

Welche Kosten fallen an und wer bezahlt sie?

Das Verfahren kostet Geld. Die verschuldete Person muss die Gerichtskosten, den Insolvenzverwalter und gegebenenfalls die Anwaltskosten bezahlen, wenn sie einen eigenen Anwalt beauftragt. Aber: "Im Grunde werden Verfahrenskosten auf entsprechenden Antrag immer gestundet. Der Schuldner muss demnach erstmal nicht in Vorleistung treten. Wenn ein Verfahren beginnt, wird zuerst geschaut, wie viel Geld in den drei Jahren des Verfahrens in die Masse kommt", sagte Föller. Mit dem Geld würden dann zuerst die Verfahrenskosten beglichen und erst danach das Geld an die Gläubiger verteilt.

Welche Pflichten habe ich?

Schuldner in einem Insolvenzverfahren haben die Pflicht, ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dazu gehört die Informationspflicht über Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsel. Zudem sind sie verpflichtet, sich darum zu bemühen, eine zumutbare Arbeit zu finden. Wenn der Schuldner den Auskunftspflichten gegenüber dem Insolvenzgericht nicht nachkommt, kann sich das Gericht bei öffentlichen Stellen Informationen beschaffen.