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Wer die Rechnung nicht begleicht, bekommt Probleme: Die Geldeintreiber des Otto-Konzerns

Das Hamburger Handelsimperium Otto Group ist mehr als nur ein reiner Versandhändler. In den vergangenen Jahren brachte vor allem der Finanzbereich des Konzerns große Erträge ein: 2019/2020 belief sich der Gewinn der Sparte auf 368 Millionen Euro. Bei näherer Betrachtung passen die ertragreichen Dienstleistungen aber nicht zum rechtschaffen Image, das der Aufsichtsratsvorsitzende Michael Otto pflegt, wie Gerhard Schick für den „Spiegel“ berichtet.

Viele Dienstleistungen der Finanzsparte gehen auf die Tochtermarke EOS zurück, die einen großen Inkasso-Akteur darstellt. Als Inkassounternehmen nimmt EOS Kontakt zu Kundinnen und Kunden auf, um Schulden einzutreiben. Für diesen bürokratischen Vorgang, bei dem Betriebe oft auf professionelle Hilfe setzen, fallen allerdings bei den Betroffenen Kosten an, die kaum im Verhältnis zum Aufwand stehen, so Schick.

Sechs Millionen Menschen hatten es hierzulande bereits mit Inkassoanforderungen zu tun. Dabei nutzen Inkassounternehmen nicht selten die unzureichende Gesetzeslage aus, um enormen Druck auf die Betroffenen auszuüben. Auch die Tochter des Versandhändlers Otto geht teilweise zweifelhaft vor: Sie berechnen als Tochterfirma satte Gebühren für ihre Dienstleistung. Für Schick ein klarer Fall von „Konzerninkasso“.

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Wer nach einer Bestellung bei Otto nicht zahlt, erhält zunächst einmal eine Mahnung, wofür zwei bis drei Euro anfallen. In vielen Fällen gibt Otto die Forderung dann an EOS weiter. Diese wiederum berechnen für vergleichsweise wenig Aufwand satte 70 Euro. Zudem hat der Inkassodienstleister EOS in einigen Fällen eine EOS-Tochter mit dem Inkasso beauftragt und somit die Kosten weiter in die Höhe getrieben. Es gehe laut Spiegel weniger um Expertise, als um Gewinnmaximierung.

Im Oktober dieses Jahres tritt ein neues Gesetz in Kraft. Jedoch sind die Aussichten auf eine Besserung der Vorgehensweisen und Gebühren gering. Derartige Konstruktionen wie im Falle des Konzerninkasso sind laut Bundesregierung aber zumindest als „zweifelhaft“ eingestuft, ebenso das die Kundinnen und Kunden für die Kosten der Dienstleistungen aufkommen müssen. Rechtliche Klarheit gibt es allerdings nicht, trotz klarer Forderungen, dieses Vorgehen für unzulässig zu erklären.

Die Otto Group setzt sein zweifelhaftes Geschäft noch heute fort. Was ihr tun könnt, wenn es euch trifft? Auf der Webseite der Verbraucherzentrale könnt ihr den „Inkasso-Check“ machen und eine kostenlose Einschätzung der Kosten einfordern.

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