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RBB-Skandal: Kein Vergleich vor Gericht zu Kündigung von Direktorin

BERLIN (dpa-AFX) -Inmitten des RBB-Skandals zieht sich ein Arbeitsrechtsstreit zwischen dem ARD-Sender und der gekündigten Juristischen Direktorin weiter hin. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin, der auf einen möglichen Vergleich der Parteien abzielt, brachte am Mittwoch kein Ergebnis. Der Anwalt, der den öffentlich-rechtlichen Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) vertritt, machte vor Gericht klar: "Der RBB ist nicht vergleichsbereit."

Mit ihrer Klage wendet sich die Direktorin gegen die außerordentliche Kündigung im Dezember. Laut Gericht strebt sie eine Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits an.

Der Richter setzte für den 7. Juni einen Kammertermin fest. Ein solcher Termin kann generell auch ein Urteil zur Folge haben. Bei dem Gütetermin am Mittwoch fragte der Richter trotz des RBB-Statements nochmals, ob man nicht doch über einen Vergleich nachdenken könne. Zudem stellte er - nach vorläufiger Einschätzung und mit Verweis darauf, dass er sich noch nicht in das Verfahren vertiefen konnte - mehrere Fragen zur Position der RBB-Seite in den Raum.

Im Dezember berief der krisengeschüttelte ARD-Sender die Juristische Direktorin, die zur Geschäftsleitung gehörte, ab. Das Kontrollgremium Rundfunkrat stimmte zu. Der Sender nannte damals aus Gründen des Persönlichkeits- und Datenschutzes keine weiteren Details. Die Anwältin der Direktorin gab nach dem Gütetermin auf Nachfrage keine weiteren Auskünfte zu ihrer Mandantin.

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Im Oktober war bekannt geworden, dass der RBB die Direktorin vorerst von ihren Dienstpflichten entbunden hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatte davor inmitten der RBB-Affäre um Vetternwirtschaft die Ermittlungen auf weitere Geschäftsleitungsmitglieder ausgeweitet, dazu zählt die Direktorin.

Im Zentrum des Filz-Skandals stehen die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Chefkontrolleur Wolf-Dieter Wolf. Die beiden wiesen die Vorwürfe zurück. Auch die Geschäftsleitung um Schlesinger geriet ins Blickfeld. Es gab mehrere personelle Konsequenzen.