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Ratingagentur Scope und Investoren stehen im Streit über „MS Deutschland“ vor Vergleich

Im Rechtsstreit über ein Anleiherating der Betreibergesellschaft des Luxus-Kreuzfahrtschiffs „MS Deutschland“ deutet sich eine Einigung an.

Die Beteiligungsgesellschaft der MS „Deutschland“ beschäftigt auch nach der Insolvenz die Gerichte. Foto: dpa
Die Beteiligungsgesellschaft der MS „Deutschland“ beschäftigt auch nach der Insolvenz die Gerichte. Foto: dpa

Auch Jahre nach der Pleite der Beteiligungsgesellschaft der „MS Deutschland“ sind Gerichte immer noch mit den Nachwirkungen beschäftigt. Im Fokus steht dabei die 60 Millionen Euro schwere Anleihe, die die Betreibergesellschaft des „Traumschiffs“ aus der ZDF-Reihe im Jahr 2012 begab. Drei Jahre später war die Gesellschaft insolvent.

Im konkreten Fall hatten 24 private Investoren, vertreten durch die Berliner Kanzlei Schirp & Partner, die Ratingagentur Scope auf Schadensersatz verklagt. Scope habe falsche Ratingmaßstäbe angelegt und schuldhaft einen falschen Eindruck von der Sicherheit der Anleihe vermittelt, so der Vorwurf.

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Jetzt haben sich beide Parteien nach Informationen des Handelsblatts grundsätzlich auf einen Vergleich geeinigt. Zuvor hatte das Landgericht Berlin den Anlegern zunächst Schadensersatz zugestanden, das Kammergericht Berlin das Urteil aber kassierte und einen Vergleich angeregt. Auf Anfrage erklärte Scope, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht äußern möchte.

In dem Fall hatten Investoren jeweils zwischen 5000 Euro und 100.000 Euro in eine Anleihe investiert, die von der Ratingagentur Scope in einem Corporate-Bond-Rating-Bericht mit einem „A“ versehen wurde. Das A-Rating ist die sechstbeste von insgesamt 20 möglichen Bonitätseinstufungen. Das Rating gibt Auskunft darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Rückzahlungsverpflichtungen erfüllt werden können.

In der ersten Instanz bekamen die Investoren im Juni 2020 recht. Nach Einschätzung des Landgerichts Berlin kam das Scope-Rating einem „Gütesiegel“ für die zu zeichnende Anleihe gleich. Scope sei ausdrücklich damit einverstanden gewesen, dass das Rating im Wertpapierprospekt und auch im Internet veröffentlicht werde.

Kritik am Geschäftsmodell

Das Rating, so das Landgericht Berlin, hatte „werbenden Charakter“ gehabt und vermittelte eine „vermeintliche Sicherheit“. Die Einschätzung der beauftragten Ratingagentur habe bei den Anlegern Vertrauen hervorgerufen. Nach dem Urteil des Landgerichts steht den Investoren Schadensersatz zu (Az 11 O 7/19).

Scope wollte sich mit diesem Urteil nicht abfinden und rief die nächste Instanz an. Unter dem Vorsitz des Richters Tilmann Sprockhoff beleuchtete das Kammergericht Berlin am 10. November 2020 noch einmal sehr ausführlich die Positionen der gegnerischen Parteien – und regte schließlich einen Vergleich an.

In der Verhandlung setzte sich Sprockhoff kritisch mit dem Geschäftsmodell der Ratingagentur auseinander. Er könne nicht nachvollziehen, warum das Ratingurteil von Scope selbst als reine Meinungsäußerung angesehen werde, für die man nicht haftbar gemacht werden könne.

Das sei ja ein Eingeständnis der eigenen Bedeutungslosigkeit. Und das treffe ja auf die größte deutsche Ratingagentur nicht zu. „Dieses Selbstbild überrascht uns, damit haben wir ein Problem“, sagte Sprockhoff. Auch nach der Rating-Verordnung gebe es schließlich konkrete Pflichten.

Versäumnisse bei Anlegern

Der Richter ließ durchblicken, dass er bei dem Anleiherating erhebliche Pflichtverletzungen durch Scope sieht. Die Anleger wiederum hätten nicht nur das Ratingurteil zur Kenntnis nehmen dürfen, sondern den Ratingbericht lesen müssen.

Mit Blick auf die Investoren stellte sich für das Gericht die Frage, auf welche Anspruchsgrundlage sich die Schadensersatzforderungen stützen können. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen Ratingagentur und Investoren habe es nicht gegeben, sondern nur einen Ratingvertrag zwischen Scope und der Emittentin. Eher handele es sich dabei um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Aber wer ist schutzbedürftig? Schutzbedürftig ist man nur dann, wenn man keinen anderen Anspruchsgegner hat, argumentierte das Gericht. Doch einige Investoren hatten Vermögensverwalter, die den Ratingbericht hätten lesen müssen. Nur die Investoren sieht das Gericht als schutzbedürftig an, die den Ratingbericht gelesen haben.

Richter macht Vorschlag für Vergleich

Angesichts dieser Konstellation regte das Kammergericht einen Vergleich an. Bei seinem Vorschlag unterschied Richter Sprockhoff drei verschiedene Fallgruppen.

  • Die Investoren, die über einen Vermögensverwalter die Anleihe gezeichnet haben, sollten 20 Prozent dessen bekommen, was sie geltend gemacht haben.

  • Ein Drittel sollten diejenigen bekommen, die in eigener Verantwortung die Anleihe gezeichnet haben und den Ratingbericht nicht gelesen haben.

  • Die Hälfte der geltend gemachten Ansprüche sollen schließlich diejenigen bekommen, die die Anleihe selbst gezeichnet und den Ratingbericht gelesen haben.

Die Vertreter von Scope und den 24 Investoren verständigten sich jetzt grundsätzlich auf einen Vergleich, der allerdings noch nicht finalisiert wurde. Es ist davon auszugehen, dass sich der Vergleich an dem Vorschlag von Richter Sprockhoff orientiert.

Alle Streitigkeiten um das Rating der Mittelstandsanleihe der „MS Deutschland“ sind damit allerdings noch nicht beigelegt. So klagt noch eine Pensionskasse auf Schadensersatz. In der ersten Instanz wurde die Klage der Pensionskasse abgewiesen.