Werbung
Deutsche Märkte schließen in 49 Minuten
  • DAX

    17.797,29
    +27,27 (+0,15%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.930,17
    +16,04 (+0,33%)
     
  • Dow Jones 30

    37.995,39
    +242,08 (+0,64%)
     
  • Gold

    2.391,30
    +2,90 (+0,12%)
     
  • EUR/USD

    1,0662
    -0,0013 (-0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    59.884,55
    +2.212,11 (+3,84%)
     
  • CMC Crypto 200

    885,54
    0,00 (0,00%)
     
  • Öl (Brent)

    82,68
    -0,01 (-0,01%)
     
  • MDAX

    26.170,70
    +243,96 (+0,94%)
     
  • TecDAX

    3.205,85
    -51,21 (-1,57%)
     
  • SDAX

    13.967,55
    -30,80 (-0,22%)
     
  • Nikkei 225

    38.079,70
    +117,90 (+0,31%)
     
  • FTSE 100

    7.871,30
    +23,31 (+0,30%)
     
  • CAC 40

    8.020,84
    +39,33 (+0,49%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.723,60
    +40,23 (+0,26%)
     

Ratifizierung von Brexit-Abkommen durch EU-Parlament womöglich später als geplant

Der EU-Parlamentspräsident hat bei der EU-Kommission um eine Fristverlängerung gebeten. Entscheiden soll das Parlament vermutlich erst im April.

Das Brexit-Handelsabkommen wird bisher nur vorläufig angewendet. Foto: dpa
Das Brexit-Handelsabkommen wird bisher nur vorläufig angewendet. Foto: dpa

Die EU-Ratifizierung des Brexit-Handelspakts mit Großbritannien könnte sich länger hinziehen als gedacht. Erwogen werde eine Verschiebung „in Richtung April“, sagte der SPD-Europapolitiker Jens Geier am Mittwoch in einem Online-Gespräch. EU-Parlamentspräsident David Sassoli habe in einem Brief an die EU-Kommission um Fristverlängerung gebeten. Das bestätigte eine Sprecherin Sassolis.

Der Vertrag war nach sehr langen Verhandlungen mit Großbritannien an Heiligabend vereinbart worden und wird seit 1. Januar bereits vorläufig angewendet. Ursprünglich war eine Bestätigung durch das Europaparlament bis Ende Februar vorgesehen.

WERBUNG

Geier sagte, denkbar sei eine Sondersitzung des Parlaments am 23. Februar, aber eben auch eine Fristverlängerung. Nach den bisherigen Ausschussberatungen seien zwar keine Schwierigkeiten zu erkennen, die eine Ablehnung befürchten ließen. Auch die EU-Staaten hätten jedoch Interesse daran, eine juristisch sauber übersetzte und in allen Details geprüfte Version des Vertragswerks abzuwarten.

Der Vertrag soll einen im wesentlichen zollfreien Handel der EU mit Großbritannien nach dem zum Jahreswechsel vollendeten Brexit sichern. Trotzdem gibt es seit 1. Januar Grenzkontrollen sowie Zölle für Waren, die nicht ursprünglich aus Großbritannien stammen, und teils zusätzliche Steuern.