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Ratgeber Recht: Zehn Jahre Steuerfrist bei Immobilienverkauf

Leserfrage: Ich habe 1993 eine Immobilie erworben. 2002 habe ich diese an meinen Ehemann übertragen. 11/ 2012 hat er diese Immobilie an meine Kinder (seine Stiefkinder) übertragen. Wenn meine Kinder in 2020 diese Immobilie verkaufen, würde dann Spekulationssteuer anfallen? Oder sollte ein Verkauf erst ab 12/2022 erfolgen?

Dr. Max Braeuer: Wenn Sie aus Ihrem Privatvermögen einzelne Gegenstände verkaufen, fällt in den meisten Fällen keine Einkommensteuer an. Was Sie also privat verkaufen, also etwa über Inserate oder über eine Plattform wie Ebay, ist in der Regel steuerfrei. Sie müssen es in Ihrer Steuererklärung nicht angeben. Eine Ausnahme davon sind in manchen Fällen Grundstücke, Häuser oder Wohnungen. Der Verkauf kann steuerpflichtig sein, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, bei der die Anschaffung zum Zeitpunkt des Verkaufes weniger als zehn Jahre zurück liegt. Das wird dann vom Einkommensteuergesetz als privates Veräußerungsgeschäft bezeichnet. Hierfür gibt es auch die populäre Bezeichnung Spekulationssteuer, die Sie in Ihrer Frage erwähnen. Steuerpflichtig ist dabei nicht der gesamte Erlös, den Sie beim Verkauf erzielen.

Sie müssen Steuer nur auf den Gewinn bezahlen, den Sie beim Verkauf gemacht haben. Wenn Sie beim Verkauf einen höheren Preis erzielt haben, als Sie bei der Anschaffung ausgegeben haben, dann ist die Differenz, also der Unterschied zwischen den Anschaffungskosten und dem Verkaufserlös, der steuerpflichtige Gewinn. Diesen Gewinn müssen Sie in Ihrer Steuererkl...

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