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Ratgeber Recht: Von Vermächtnis und Erbeinsetzung

Leserfrage:Mein Ehemann ist am 20. März 2019 verstorben. Er hat ein handschriftliches Testament mit Datum vom 8. März 2013 hinterlassen. Er wollte mir mit diesem Testament ein lebenslanges Wohnrecht einräumen, damit ich in Ruhe meinen Lebensabend verbringen kann. Dieses Wohnrecht haben wir aus Unwissenheit nicht ins Grundbuch eintragen lassen. Nun akzeptiert meine Stieftochter M., die als Alleinerbin im Testament steht, dieses Wohnrecht nicht. Ihr Anwalt bestreitet, dass es sich um ein dingliches Wohnrecht handelt. M. hat nun bereits einen Makler mit dem Verkauf des Hauses beauftragt. Ich hätte gerne ihre Einschätzung dazu, um abschätzen zu können, ob sich hier ein Rechtsstreit für mich lohnt.

Dr. Max Braeuer: Sie werden einen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Dann haben Sie aber sehr gute Chancen, Ihr Wohnrecht weiterhin behalten zu dürfen.

Ihr verstorbener Mann hat seine Tochter zur Alleinerbin eingesetzt. Sie sind in dem Testament aber auch bedacht. Ihr Mann hat Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht in seinem Haus vermacht. Diese Zuwendung im Testament ist ein Vermächtnis. Ein Vermächtnis unterscheidet sich grundsätzlich von dem Erbe, das Ihre Stieftochter angetreten hat. Ein Vermächtnis, das im Testament angeordnet ist, ist jedoch genauso verbindlich wie die Erbeinsetzung. Als Erbin hat Ihre Stieftochter das gesamte Vermögen ihres Vaters übernommen. Die Erbin ist nun aber verpflichtet, die Vermächtnisse im Testament zu erfüllen.

Sie ist Ihnen gegenüber also in der Pflicht, das Woh...

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