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Ratgeber Recht: Wann Gütertrennung sinnvoll sein kann

Leserfrage: Ich habe vor fünf Jahren ein Haus gebaut und dafür eine Hypothek aufgenommen, die ich auch alleine abzahle. Gleichzeitig habe ich ein kleines Unternehmen gegründet. Ich habe einen Sohn aus einer früheren Beziehung. Nun möchte ich heiraten. Mein Verlobter hat vier Kinder aus erster Ehe. Wie sichere ich mich und meinen Sohn ab? Sollte ich oder mein Mann sterben, bekommen seine Kinder auch etwas? Ist ein Testament sinnvoll oder ist die Zugewinngemeinschaft die bessere Lösung?

Dr. Max Braeuer: In Ihrem Fall geht es nicht um die Alternative, ob Sie einen Güterstand vereinbaren oder ein Testament machen. Beides sollten Sie beachten. Sie könnten in Ihrem Fall besonders daran denken, mit Ihrem zukünftigen Ehemann durch einen Ehevertrag die Gütertrennung zu vereinbaren. Dadurch wird ein Zugewinnausgleich ausgeschlossen, falls es zu einer Scheidung kommt.

Gütertrennung wird vielfach aufgrund von Missverständnissen oder auf falschen Ratschlägen vereinbart. In Ihrem Fall kann das jedoch sinnvoll sein. Es kann beispielsweise sinnvoll sein, dass das Vermögen von Mann und Frau in der Ehe getrennt gehalten werden, wenn beide schon etwas mitbringen, an dessen Wertsteigerung der andere voraussichtlich nicht mitwirken wird. Bei der Eheschließung sind Sie nicht am Beginn Ihres Berufslebens, und Sie haben auch schon eine Familie.

Wenn Sie hingegen keinen Ehevertrag abschließen, gilt für Sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sie müssten im Falle einer Scheidung mit Ihr...

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