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Ratgeber Recht: Aktienkurs am Todestag wirkt sich auf das Erbe aus

Dr. Max Braeuer

Leserfrage: Ein 92 Jahre alter Freund, der seit zehn Jahren Witwer ist, hat mich für alle Belange bevollmächtigt und in seinem notariell verfassten Testament als Erben eingesetzt. Er hat eine Tochter aus erster Ehe, die ihr Pflichtteil erhalten soll. Außerdem sind mehrere Vermächtnisse ausgesetzt. Sein Vermögen in sechsstelliger Höhe besteht überwiegend aus Aktien. Da ich als Nicht-Verwandter ja hohe Erbschaftsteuern zu bezahlen habe, interessiert mich natürlich die Bewertung meines Erbes. Meines Wissens wird der Wert der Aktien am Todestag zugrunde gelegt. Das kann natürlich - besonders in Krisenzeiten - zu Ungerechtigkeiten führen, wenn am Todestag der Kurs noch sehr hoch und am „Zahltag“, wenn ich den Pflichtteil auszahlen muss, sehr niedrig ist, wie wir es zum Beispiel bei der Finanzkrise und bei der Corona-Krise erlebten. Die Vermächtnisse sind wohl eher unproblematisch, denn sie sind als feste Beträge im Testament aufgeführt. Allerdings ist für mich und sicher auch für die Tochter wichtig, in welcher Reihenfolge die Erbanteile zu ermitteln und festzulegen sind: Gesamt-Vermögen mit Aktien-Bewertung, abzüglich Kosten für Bestattung, Pflegeheim und so weiter, abzüglich Vermächtnisse = Grundlage für die Berechnung des Pflichtteils, verbleibender Rest = Grundlage für mein Erbe und die darauf entfallende Erbschaftsteuer? Oder in welcher anderen Reihenfolge?

Dr. Max Braeuer: Wenn Sie Ihren Freund überleben, werden Sie sein gesamtes Vermögen erben. Sie sind Alle...

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