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Ramadan: Was gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Für gläubige Muslime beginnt am Donnerstag der Fastenmonat Ramadan: Während des islamischen Fastenmonats ist essen und trinken tagsüber nicht vorgesehen. Für viele gläubige Muslime ist das Fasten wichtig, auch wenn der Arbeitgeber mitunter wenig Verständnis zeigt. Wie sieht die rechtliche Lage in Deutschland aus?

Die sogenannte Religionsausübungsfreiheit ist durch das Grundgesetz geschützt, so Rechtsschutz-Experte Tjark Menssen vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). "Arbeitnehmer können sich auch gegenüber ihrem Arbeitgeber darauf berufen." Dieser sei zwar durch sein Grundrecht der unternehmerischen Betätigungsfreiheit geschützt, müsse aber in diesem Rahmen alles Zumutbare tun, um das Recht des Arbeitnehmers nicht zu gefährden.

Andere Arbeitszeiten oder leichtere Arbeit

Wichtig ist also, dass die Arbeit nicht darunter leidet - und der Arbeitgeber seine berechtigten Interessen wahren kann. "Wenn der Arbeitnehmende seine Leistung erbringt, entsteht gar kein Problem", so der DGB. "Sollte es doch der Fall sein, muss der Arbeitgeber prüfen, ob er ihn zu leichteren Arbeiten, gegebenenfalls auch zu anderen Tageszeiten einsetzt."

Grafik: dpa
Grafik: dpa

Wenn also ein Arbeitnehmer während des Ramadan fastet, muss der Arbeitgeber dies in der Regel tolerieren, solange der Arbeitnehmer produktiv bleibt und es keine negativen Auswirkungen auf die Arbeit hat. Untersagen können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber das Fasten nicht.

Ersatz bei Ausfall

"Ist der Beschäftigte nicht mehr einsetzbar, muss der Arbeitgeber versuchen, ihn zu ersetzen. Der Beschäftigte verliert dann aber seinen Vergütungsanspruch", erklärt Menssen. Ebenso könne vereinbart werden, dass ausgefallene Arbeitszeit später nachgeholt wird.

Grafik: dpa
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Ramadan: Termin kann von Land zu Land variieren

Der Zeitpunkt des Ramadans ist in jedem Jahr verschieden, bestimmt wird er durch die Sichtung der neuen Mondsichel. 2023 geht die Fastenzeit bis zum 21. April.

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Der Termin kann von Land zu Land leicht variieren: In Saudi-Arabien, wo sich mit Mekka und Medina die beiden heiligsten Stätten des Islam befinden, wird Donnerstag der erste Tag des muslimischen Fastenmonats sein, wie die staatliche saudische Nachrichtenagentur SPA berichtete. Für Deutschland bestätigte der Zentralrat der Muslime ebenfalls den Donnerstag als ersten Fastentag.

Grafik: dpa
Grafik: dpa (dpa)

Die Grundlagen des Ramadan

Fasten ist eine im Koran verankerte muslimische Pflicht, die zu den fünf Grundpfeilern des Islam zählt. Gläubige Muslime verzichten im Ramadan einen Monat lang von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang auf Essen, Trinken, Rauchen und Sex. Am Abend treffen sich die Menschen dann traditionell zum gemeinsamen Fastenbrechen. Das Fasten während des Ramadans ist eine der fünf Säulen des Islam. Weltweit gibt es Schätzungen zufolge rund 1,9 Milliarden Muslime.

Video: Ramadan beginnt, UN warnt vor provokativen Handlungen in Nahost