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Radikaler Lockdown: Was auf die Bürger zukommt

Wo die Außengastronomie bereits öffnen durfte, muss sie vom 1. bis 5. April wieder geschlossen werden. Das ist eine der Maßnahmen, auf die sich die Bund-Länder-Runde nun verständigte.
Wo die Außengastronomie bereits öffnen durfte, muss sie vom 1. bis 5. April wieder geschlossen werden. Das ist eine der Maßnahmen, auf die sich die Bund-Länder-Runde nun verständigte.

Vor drei Wochen schlugen Bund und Länder einen Lockerungskurs im Kampf gegen Corona ein. Jetzt reißen sie das Ruder erneut herum. Über Ostern wird der Lockdown schärfer als je zuvor. Und Urlaubsreisen sind in den Ferien kaum möglich.

Berlin (dpa) - Angesichts drastisch steigender Corona-Infektionszahlen schicken Bund und Länder ganz Deutschland über Ostern in den schärfsten Lockdown seit Beginn der Pandemie vor einem Jahr.

Vom 1. bis einschließlich 5. April, also von Gründonnerstag bis Ostermontag, soll das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben weitgehend heruntergefahren werden, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen. Das beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder in einer mehr als elfstündigen Marathonsitzung in der Nacht zum Dienstag (23. März).

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Der seit mehr als drei Monaten geltende harte Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird insgesamt um drei Wochen bis zum 18. April verlängert. Am 12. April soll darüber beraten werden, wie es danach weitergeht. «Wir haben das Virus noch nicht besiegen können, es lässt nicht locker», begründete Merkel die harten Maßnahmen. Deutschland sei in einer sehr ernsten Lage mit exponentiell steigenden Fallzahlen, einer steigenden Belastung der Intensivstationen in den Kliniken und der Ausbreitung ansteckenderer Coronavirus-Varianten.

Diese Schritte sollen helfen:

«RUHEPAUSE» ÜBER OSTERN

Merkel nennt den besonders scharfen Lockdown über Ostern eine «Ruhepause». Der Gründonnerstag und Karsamstag werden demnach einmalig als Ruhetage definiert und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen verbunden. «Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause», heißt es in dem Beschluss von Bund und Ländern. Nur am Karsamstag soll demnach der Lebensmittelhandel geöffnet bleiben. Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnungen gelten als ein Haushalt.

Ansammlungen im öffentlichen Raum werden dem Beschluss zufolge in dieser Zeit generell untersagt. Wo bereits Außengastronomie offen ist, muss sie für diese fünf Tage wieder geschlossen werden. Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen. Nur Impf- und Testzentren sollen offen bleiben.

«NOTBREMSE» SOLL GREIFEN

Die Anfang März vereinbarte «Notbremse» bei mehr als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen soll konsequent umgesetzt werden. Öffnungsschritte sollen bei Erreichen der Marke zurückgenommen werden - am Dienstagmorgen lag sie laut Robert Koch-Institut bei 108,1. Die Landkreise sollen darüber hinaus aber auch weitere Maßnahmen ergreifen, wenn der Schwellenwert überschritten wird. Als Möglichkeit genannt werden in dem Beschluss unter anderem Ausgangsbeschränkungen, verschärfte Kontaktbeschränkungen und die Pflicht zu tagesaktuellen Schnelltests in Bereichen, in denen das Abstandhalten oder konsequente Maskentragen erschwert sind.

MEHR TESTS AN SCHULEN

Die harten Maßnahmen sollen durch mehr Tests begleitet werden. Bund und Länder wollen Corona-Tests für Schüler, Lehrkräfte und Kita-Beschäftigte ausweiten und streben «baldmöglichst zwei Testungen pro Woche» an. Die Verteilung und Organisation läuft regional unterschiedlich gut, und über die praktische Umsetzung wird vielerorts noch diskutiert - beispielsweise über die Frage, ob die Tests zu Hause oder in der Schule stattfinden sollen. Zur Organisation des weiteren Betriebs von Schulen und Kitas, etwa zu möglichen Schließungen oder anderen Einschränkungen, trafen Merkel und die Ministerpräsidenten keine konkreten Vereinbarungen. Die Länder regeln diese Fragen damit weiterhin in Eigenregie.

MALLORCA-URLAUB «ENTSCHÄRFT»

Urlaub in Mallorca trotz steigender Infektionszahlen: Die Aufhebung der Reisewarnung und Quarantänepflicht für die Lieblingsinsel der Deutschen hat für viel Aufregung gesorgt. Urlaub wird dort zwar weiter möglich sein. Bund und Länder appellieren aber an die Fluggesellschaften, keine zusätzlichen Flüge mehr für die Osterferien anzubieten.

Zudem soll für alle Flüge aus dem Ausland nach Deutschland eine generelle Testpflicht vor Abflug eingeführt werden. Bisher müssen nur Einreisende aus «Hochinzidenzgebieten» mit besonders vielen Infektionen sowie aus Gebieten mit neuen Virusvarianten bei Einreise einen Test vorweisen. Kommt man aus einem «normalen» Risikogebiet, muss man sich erst 48 Stunden nach Ankunft in Deutschland testen lassen, was sich schwer kontrollieren lässt. Es gibt aber auch Gebiete in Europa, die gar nicht mehr auf der Risikoliste des RKI stehen, wie zum Beispiel Mallorca. Die neue Testpflicht zielt vor allem auf Urlauber ab, die von dort in den nächsten Wochen nach Deutschland zurückkehren. In der Osterzeit sollen es um die 40.000 sein.

HOTELS IM INLAND BLEIBEN ZU

Tourismus im Inland wird auch in den Osterferien nicht möglich sein. Hotels und andere Beherbergungsbetriebe sollen für Urlauber geschlossen bleiben. Dieser Punkt sorgte in den Beratungen für besonders viel Ärger. Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz drangen darauf, ihren Bürgern Urlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Appartements, Wohnwagen und Wohnmobilen möglich zu machen, sofern diese über eigene Sanitäreinrichtungen verfügen und auch das Essen in Eigenregie organisiert werden kann. Davon ist im Beschluss nichts mehr zu finden.