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Rabattaktion: Daimler-Tochter myTaxi verliert vor Gericht

Taxi mit Werbeaufklebern der Taxivermittlungsfirma myTaxi steht vor der Unternehmenszentrale in Hamburg. Foto: Christian Charisius/Illustration

Im Streit um eine Rabattaktion hat die Daimler-Tochter myTaxi eine Niederlage vor Gericht eingefahren.

Nachlässe von bis zu 50 Prozent des Taxifahrt-Preises seien wettbewerbswidrig, urteilte das Stuttgarter Landgericht am Dienstag. Die zum Daimler-Konzern gehörende App myTaxi hatte Mitte Mai in Deutschland mit solchen Rabatten für Fahrten geworben. Dies war dem Urteil zufolge illegal.

Der Richterspruch, der bereits nach der Verhandlung Anfang Juni erwartet worden war, ist ein weiterer Etappenerfolg für alteingesessene Taxifahrer im Ringen mit neuer Konkurrenz.

In Deutschland legen die Behörden die Preise für Taxifahrten fest. Diese dürfen weder über- noch unterschritten werden. Die Daimler-Tochter hatte argumentiert, die Fahrten nur vermittelt zu haben und nicht für die Fahrten selbst zuständig gewesen zu sein. Dem widersprach das Gericht und verwies darauf, dass auch die Bezahlung über die App abgewickelt wurde.

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Daimler will rechtliche Schritte prüfen. Man sei «der festen Überzeugung», nicht gegen das Gesetz verstoßen zu haben, sagte ein Konzernsprecher. Der Kläger, die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale, zeigte sich hingegen erfreut. Das Urteil sei wichtig, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, sagte Zentralenchef Murat Arslan. Die Verfahrenskosten in Höhe von 50 000 Euro trägt myTaxi.

Im April hatte die Stuttgarter Auto-Taxi-Zentrale bereits durchgesetzt, dass der Mitfahrdienst Uber seine Dienste nicht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt anbietet. Im Gegensatz zu Uber geht es bei myTaxi um Profi-Taxifahrer, welche die App nutzen.

Resolution Taxiverband

Rabattaktion myTaxi

Verband zur einstweiligen Verfügung in Hamburg