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Rüge für Check24-Bank: Bafin stellt Mängel bei dem Fintech fest, das zuletzt mit Rekord-Zinsen geworben hat

Die C24 Bank ist Teil der Check24-Gruppe. - Copyright: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON
Die C24 Bank ist Teil der Check24-Gruppe. - Copyright: picture alliance / SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON

Die C24 Bank wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gerügt. Die Bankenaufsicht hatte Mängel bei der C24 im Rahmen einer Sonderprüfung im Sommer 2022 festgestellt. "Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG nicht gegeben war", schreibt die Bafin am Donnerstag in einer Mitteilung.

Als Folge ordnete die Finanzaufsicht zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an. Darüber sei die Bank, die zu der Check24 Gruppe gehört, bereits Ende Dezember informiert worden.

Noch vor kurzem sorgte die C24 Bank mit einer kräftigen Zinserhöhung für Aufsehen. Sie kündigte an, allen Kunden 2,0 Prozent Zinsen auf Guthaben auf dem Girokonto zu zahlen. Damit liegt sie an der Marktspitze in Deutschland.

"Keine Auswirkungen auf das Geschäft"

Ein Sprecher von Check24 erklärte auf Business Insider-Anfrage, die Entscheidung der Bafin habe "keine Auswirkung auf das Geschäft, auf die Kund*innen oder die Verzinsung des Girokontos. Diese startet wie angekündigt am 1. April."

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Aus der Sonderprüfung der Bafin "resultierten erhöhte Eigenmittelanforderungen und eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung". Die erhöhten Eigenmittelanforderungen habe die Bank bereits vor der Prüfung erfüllt und könne diese jetzt und auch zukünftig ohne weitere Kapitalmaßnahmen einhalten. Und weiter: "Gemeinsam mit der Bafin und der Bundesbank haben wir einen Fahrplan zur Mängelbeseitigung abgestimmt."

Grundsätzlich gilt, dass je mehr Eigenmittel eine Bank zurücklegen muss, desto weniger kann sie risikohaft arbeiten.

Dieser Artikel wurde am 3.2.2023 aktualisiert und erschien erstmalig am 2.2.2023.