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Quarantäne ja oder nein – und wie lange? Das müssen Urlauber bei der Rückkehr nach Deutschland beachten

Der Sommer ist da und die große Urlaubszeit hat gerade erst begonnen. In den meisten Bundesländern starten im Juli die Schulferien und viele wollen aufgrund der geringen Inzidenzzahlen hierzulande endlich mal wieder trotz Pandemie vereisen. Doch das Virus ist noch nicht besiegt und Reisende müssen sich auf Einreise- sowie Quarantänebestimmungen einstellen. Doch was heißt es eigentlich in ein Risikogebiet zu reisen und worauf müssen Urlauber bei der Rückkehr achten? Business Insider beantwortet mit Informationen des Robert Koch-Instituts und des ADAC die wichtigsten Fragen.

Der Urlaub ist gebucht, doch das RKI hat vor Kurzem das gewünschte Reiseziel als Risikogebiet eingestuft. Was bedeutet das nun genau? Zuallererst sollte geklärt werden, wie genau das Land vom RKI eingestuft wurde. Die Einrichtung unterscheidet dabei zwischen drei Arten. Als Risikogebiet gelten Länder oder Regionen, deren Sieben-Tage-Inzidenz 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten hat. Als Hochinzidenz-Gebiet gelten Länder oder Regionen, die eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 nachweisen. Teilweise werden allerdings auch Länder unter diesem Schwellenwert als Hochinzidenz-Gebiet eingestuft, da Reisende einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Als Virusvarianten-Gebiet werden Länder und Regionen eingestuft, in denen besonders ansteckende Corona-Mutationen verbreitet sind.

Für alle drei Einstufungen gelten auch unterschiedliche Einreiseregelungen sowie Test- und Quarantänepflichten.

Was muss ich nach einer Rückkehr aus einem Risikogebiet beachten?

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Diese Pflicht gilt sowohl für Risiko-, Hochinzidenz- als auch Virusvarianten-Gebiete. Die Einreiseanmeldung kann frühestens drei Tage vor der Einreise ausgefüllt werden und muss bei einer Kontrolle oder am Grenzübergang vorgezeigt werden. Nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet müsst ihr euch in eine 10-tägige-Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann sofort beendet werden, wenn ihr ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal der Bundesrepublik meldet.

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Der Test kann frühestens 48 Stunden vor (PCR-Test 72 Stunden) und spätestens 48 Stunden nach der Einreise gemacht werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit. Falls ihr euch weniger als 24 Stunden in dem Risikogebiet aufgehalten habt und/oder Geimpft oder Genesen seid, gilt die Test- und Quarantänepflicht für euch nicht. Als Geimpft gelten Personen, die 14 Tage vor der Einreise eine vollständige Corona-Impfung erhalten haben. Genesen sind diejenigen, deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage oder höchstens sechs Monate zurückliegt.

Was muss ich bei einer Einreise aus einem Hochinzidenz-Gebiet beachten?

Auch bei der Einreise aus einem Hochinzidenz-Gebiet gilt es, frühestens 48 Stunden vor (PCR-Test 72 Stunden) der Rückkehr einen negativen Corona-Test zu absolvieren und vorzuzeigen. Die 10-tägige-Quarantänepflicht kann mit einem negativen Test frühestens nach fünf Tagen beendet werden. Auch hier sind Geimpfte und Genesene von der Test- und Quarantänepflicht befreit.

Was muss ich bei der Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet beachten?

Bei der Rückkehr aus einem Virusvarianten-Gebiet muss ebenfalls ein negativer Test (Antigen frühestens 24 Stunden, PCR-Test 72 Stunden vor Einreise) vorgewiesen werden. Dies gilt für Deutsche und in Deutschland lebende Ausländer. Alle anderen Personen, wie zum Beispiel Angehörige aus dem Ausland ohne deutschen Pass, dürfen nicht nach Deutschland einreisen. Es gilt ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- sowie Schiffsunternehmen. Ausnahmen gelten im Transit- und Warenverkehr.

Bei Einreise aus einem Virusvarianten-Gebiet muss jeder eine 14-tätige-Quarantäne absolvieren. Auch Geimpfte und Genesene sind davon betroffen.

Welche Tests werden akzeptiert?

Als Beleg für einen negativen Test können PCR-, LAMP- und TMA-Tests aus allen Staaten der EU sowie weiteren Ländern abgegeben werden. Antigen-Schnelltests gelten, sofern sie die WHO-Mindestkriterien erfüllen. Die Ergebnisse können in Papierform oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorgezeigt werden. Selbsttests aus Apotheken oder Supermärkten werden indessen nicht akzeptiert.

Was passiert, wenn ich gegen die Auflagen verstoße?

Laut Infektionsschutzgesetz ist es erlaubt, eine "Zwangsquarantäne" als Schutzmaßnahme zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Coronavirus einzuführen. Bei einem Verstoß gegen die Quarantäneregeln nach Einreise droht ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Wer die Auflagen verletzt und dabei weitere Personen ansteckt, muss sogar mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.

Reiserückkehrer sind außerdem dazu verpflichtet, bei Nachfrage Auskunft über ihre Identität, Route sowie weiterer Kontaktpersonen anzugeben. Wer falsche Daten angibt oder sich weigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro erhalten.