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Psychotherapie: Neue Ansprüche für gesetzlich Versicherte

(Bild: gettyimages)
(Bild: gettyimages)

Wochen oder gar Monate auf einen Termin beim Psychotherapeuten warten – das soll nun der Vergangenheit angehören. Das Versorgungssystem der Krankenkassen wurde überarbeitet. Neue Regelungen, wie wöchentliche, psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen sollen Patienten schnelle Hilfe bringen. Finanztest erklärt, was sich alles ändert.

Wer in einer psychischen Krise steckt, tut gut daran, einen Psychotherapeuten aufzusuchen. So kann die Krankheit erkannt, behandelt und eine Verschlimmerung der Beschwerden meist verhindert werden.

Ein Tabu-Thema ist Psychotherapie schon längst nicht mehr. Mehr als jeder Vierte ist innerhalb eines Jahres von einer psychischen Erkrankung betroffen, berichtet Finanztest. „Die Zahl derer, die Hilfe bei Psychotherapeuten sucht, steigt. Im Jahr 2015 waren mehr als 1,65 Millionen Menschen bei niedergelassenen Psychotherapeuten in Behandlung, zeigt eine Erhebung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen. 2011 waren es knapp 250.000 Versicherte weniger“, so das Verbrauchermagazin.

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Weil es für Betroffene schwer war, schnell kompetente Hilfe zu finden, wurde das Versorgungssystem der gesetzlichen Kassen überarbeitet. Psychotherapeuten, die mit Krankenkassen abrechnen dürfen, bieten seit vergangenem Jahr wöchentlich eine offene Sprechstunde an, so Finanztest. Somit falle die lange Wartezeit für ein Erstgespräch weg, eine Überweisung vom Hausarzt sei nicht mehr nötig. Abgerechnet wird über die Versichertenkarte.

Auch die Terminvereinbarung ist vereinfacht worden. Nach der neuen Regelung müssen Psychotherapeuten nun mehr als drei Stunden pro Woche erreichbar sein. Darüber hinaus wurden die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen aller Bundesländer verpflichtet, Betroffenen bei der Suche nach einem Therapeuten zu helfen. Wer sich dort hinwendet, soll innerhalb von vier Wochen einen Termin bekommen, kann sich aber den Therapeuten dann nicht mehr aussuchen.

Änderung ab April 2018

In der Regel solle ein Sprechstundentermin 25 Minuten dauern, so das Verbrauchermagazin. Erwachsene können bis zu sechs, Kinder bis zu zehn solcher Termine wahrnehmen. Dabei sei die Sprechstunde nicht als Therapieersatz gedacht, sondern vielmehr dazu, die Weichen dafür zu stellen. Der Therapeut entscheide dann, ob der Patient eine Akutbehandlung oder eine Psychotherapie erhalten soll. Ab April dieses Jahres ist dieser Weg für Patienten verpflichtend, ehe sie weiterbehandelt werden.

Mit dem neuen Verfahren sollen Patienten richtig einsortiert werden. Denn oft sei eine Psychotherapie gar nicht nötig. „Mitunter ist das Problem nach wenigen Sitzungen gelöst. Bei anderen Patienten ist gar keine Psychotherapie nötig, wohl aber eine Unterstützung durch andere Fachangebote wie Familien- oder Suchtberatung, ein psychologisches Training oder eine Selbsthilfegruppe. Psychotherapeuten sollen neuerdings ausdrücklich auf solche Hilfen verweisen, um Patienten seelisch zu entlasten“, erklären die Experten vom Verbrauchermagazin.

Akutbehandlung ohne Antrag bei der Kasse möglich

Ein Meilenstein am überarbeitetem System sei aber, dass Therapeuten Patienten, die in einer schweren Krise stecken, nun die ambulante Akutbehandlung anbieten können, so die Experten. Patienten erhalten dann bis zu zwölf Therapiestunden, ohne die vorher bei der Krankenkasse beantragen zu müssen. Eine Langzeittherapie muss aber weiterhin beantragt werden.

Kritisch sehen Fachleute, dass Therapeuten Patienten zwar nun schnell behandeln können, die aber im Falle einer Langzeittherapie trotzdem teils Monate auf einen Platz warten müssen.

Den vollständigen Bericht von Finanztest zum Thema „Gesetzliche Krankenversicherung: Psychotherapie“ finden Sie hier (kostenpflichtig).

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