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Prozessauftakt gegen Volkswagen: Richter sieht „zwei zentrale Fragen“

Für den Autobauer beginnt ein richtungsweisendes Verfahren: Hinter der Musterklage, die ab diesem Montag in Braunschweig verhandelt wird, stehen mehr als 400.000 Fahrzeuge von VW.

Die OLG-Richter Michael Schulte (l-r), Michael Neef und Melanie Schormann. Foto: dpa
Die OLG-Richter Michael Schulte (l-r), Michael Neef und Melanie Schormann. Foto: dpa

Bei der Musterklage gegen Volkswagen müssen sich Dieselkunden bis zu einer klaren Einschätzung ihrer Chancen auf Schadenersatz vorerst gedulden. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig gab am ersten Verhandlungstag noch keine einheitliche Richtung vor. Man müsse zunächst vorherige Urteile anderer Gerichte „sorgfältig prüfen“, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Neef am Montag nach der Eröffnung des Verfahrens. Während Verbraucheranwälte bereits Hoffnung auf Schadenersatz sehen, gibt es nach Interpretation von VW Zweifel, dass den Kunden überhaupt ein Schaden entstanden ist.

Neef ließ die Musterklage grundsätzlich zu. Er unterschied aber vertragliche Pflichtverletzungen von sogenannten deliktischen Pflichtverletzungen. Bei der ersten Kategorie dürften Schadenersatz-Ansprüche gegenüber VW schwierig sein, weil die meisten Kunden ihren Kaufvertrag nicht mit dem Konzern, sondern mit einzelnen Händlern abgeschlossen hätten. „Wir tendieren dazu, in solchen Fällen keine vertraglichen Ansprüche anzunehmen. (...) Erst recht gilt das für Gebrauchtfahrzeuge.“

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Anders könnte man womöglich aber den Vorwurf der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wegen gefälschter Diesel-Abgaswerte sehen. Hier deutete Neef an, dass frühere Entscheidungen zugunsten des Herstellers noch einmal in anderem Licht betrachtet werden könnten.

Die Verbraucherzentralen zeigten sich zufrieden. „Das Gericht hat die Verhandlung bisher sehr gut geführt und aus unserer Sicht Andeutungen gemacht, dass es zu einer Verurteilung kommen kann“, sagte Anwalt Ralf Stoll. VW entgegnete: „Noch heute werden die Fahrzeuge täglich von Hunderttausenden Kunden gefahren, weshalb es aus unserer Sicht keinen Schaden gibt und damit auch keinen Grund zu einer Klage.“

Eine zentrale Frage dürfte sein, zu welchem Zeitpunkt ein möglicher Schaden für VW-Dieselfahrer entstand. Klagende Kunden müssten sich darauf einstellen, im Erfolgsfall eine Entschädigung mit der Nutzung des Autos zu verrechnen, sagte Neef: „Uns will es nicht einleuchten, dass die Fahrzeuge über Jahre kostenlos genutzt werden durften.“

Solche und weitere strittige Punkte müssten nun zuerst „ausführlich mit allen Beteiligten erörtert und dann möglichst zügig entschieden werden“, erklärte der Richter. Offen sei etwa noch, ob schon die im Auto installierte Abgas-Software oder erst die anschließenden Diesel-Fahrverbote einen Schaden hervorgerufen hätten. „Dass ein Schaden entstanden ist, scheint uns jedenfalls nicht so offenkundig.“

Es ist ein außergewöhnliches Verfahren: Knapp 470.000 Volkswagen stehen hinter der Musterklage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) und des ADAC, die nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig verhandelt wird. Es geht um die Schadensersatzforderungen von VW-Kunden, die sich wegen der Abgasmanipulationen bei Diesel-Pkws geschädigt sehen.

Der erwartete Andrang ist so groß, dass das Gericht in die Stadthalle ausweicht. Auf 400 Quadratmetern finden 400 Prozessbeteiligte, Journalisten und Zuschauer Platz.

Neue Klagemöglichkeit für Verbraucher

In Braunschweig wird Rechtsgeschichte geschrieben, das steht schon zum Prozessauftakt fest. Der VZBV nutzt eine neue Klagemöglichkeit für Verbraucher, die der Gesetzgeber erst im vergangenen Jahr geschaffen hat: Am 1. November 2018 trat das neue Gesetz in Kraft, noch am selben Tag reichte der Verbraucherverband die Musterfeststellungsklage gegen VW ein – rechtzeitig vor der Verjährung vieler Ansprüche von VW-Dieselkunden.

Mit der Klage sollen Grundlagen für Schadensersatzansprüche geklärt werden, die Verbrauchern gegen den Autobauer zustehen könnten. Es geht dabei um die Fahrzeuge der Marken VW, VW Nutzfahrzeuge, Audi, Skoda und Seat, die einen Motor der Baureihe EA 189 haben. In diesem Motor war eine Software verbaut, die erkannte, ob das Auto auf dem Prüfstand oder der Straße fuhr. Nur im Labor wurden die Grenzwerte für giftige Stickoxide eingehalten, im Echtbetrieb dagegen deutlich überschritten.

Der VZBV steht auf dem Standpunkt, dass der Volkswagen-Konzern seine Kunden durch Einsatz von Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen hat. Die Dieselfahrzeuge hätten erst gar nicht verkauft werden dürfen. Der Autobauer schulde den Käufern deswegen Schadensersatz.

VW bestreitet das vehement. Aus Sicht des Unternehmens liegt kein Schaden bei den Kunden vor. Die Fahrzeuge seien jederzeit technisch sicher und uneingeschränkt für die Nutzung im Straßenverkehr geeignet gewesen.

VW reklamiert für sich, überwiegend erfolgreich zu sein, Verbraucheranwälte behaupten das Gegenteil. Allerdings vergleicht sich VW mit zahlreichen Klägern. Diese Vergleiche sorgen dafür, dass die Kunden ihre Klagen zurückziehen und die Fälle aus der Statistik fallen.

Einen Dämpfer gab es für Verbraucher, die auch nach dem Verkauf ihres Diesels mit einem Motor der Reihe EA 189 noch Ansprüche geltend machen wollen - und für solche, die auch nach dem Software-Update der Abgasreinigung einen Schaden sehen. Dem folgte das Gericht nicht.

Ob es für die Beteiligten der Musterklage am Ende Geld gibt, wird sich erst in einigen Jahren entscheiden. Und auch ein Urteil im Sinne der Verbraucher wäre nur ein Etappensieg: Um die Höhe des Schadens festzustellen, muss jeder Betroffene wieder individuell klagen.

Der FDP-Fraktionsvize Michael Theurer hat den Volkswagen-Konzern aufgefordert, das Diesel-Musterverfahren mit einem Vergleich abzuschließen. VW solle „endlich einen aktiven Schlussstrich ziehen und handeln, um verlorengegangene Glaubwürdigkeit und Vertrauen zurückzugewinnen“, sagte Theurer dem Handelsblatt. Der Autobauer solle seinen geschädigten Kunden „einen großzügigen Vergleich“ anbieten. „Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die 450.000 Geschädigten in Deutschland von VW schlechter als die bereits vor zwei Jahren in den USA großzügig entschädigten VW-Kunden behandelt werden.“

Theurer forderte überdies, VW solle „endlich die Wurzel für das staatliche Kontrollversagen im Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal entfernen“. Dazu müsse die Besetzung des Aufsichtsrates im Volkswagen-Konzern neu geregelt und in das Gremium Fachleute statt Politiker entsendet werden. „Wenn die VW-Chefs, VW-Vorstände und der VW-Betriebsratschef in einer unheiligen Allianz über Jahre möglicherweise auch bei kriminellen Machenschaften weggeschaut haben, hätten Ministerpräsident Weil und Wirtschaftsminister Althusmann als VW-Aufsichtsräte umso genauer hinschauen müssen“, betonte der FDP-Politiker. Das sei aber immer wieder versäumt worden.

Die Musterfeststellungsklage ist nicht der einzige juristische Streitfall, den VW ausfechten muss. Seit einem Jahr läuft bereits das Kapitalanleger-Musterverfahren. Hier muss sich VW dem Vorwurf stellen, den Kapitalmarkt im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre nicht rechtzeitig über Entwicklungen informiert zu haben, die im September 2015 zu milliardenschweren Rückstellungen führten und den Aktienkurs massiv absacken ließen. Hier sieht sich VW milliardenschweren Schadensersatzforderungen gegenüber. Allerdings sieht VW auch diesen Vorwurf als unbegründet an. Man habe die entscheidende Ad-hoc-Meldung veröffentlicht, als der Vorstand eine belastbare Grundlage hatte.

In der vergangenen Woche erhob die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage wegen Marktmanipulation gegen den Vorstandschef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch sowie den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. Ihnen wird vorgeworfen, Anleger „vorsätzlich zu spät“ über die Folgen der Dieselmanipulation informiert zu haben. Noch ist nicht absehbar, ob und wie sich diese Anklage auf die anderen Verfahren auswirken könnte. „Der Senat ist immer noch unschlüssig, ob wir zusätzliche Strafakten beiziehen sollten“, sagte Neef.

Eine mögliche Einigung mit den Verbraucherschützern hält Volkswagen wegen der vielen unterschiedlichen Fallkonstellationen bisher für „kaum vorstellbar“. Neef regte an, darüber dennoch nachzudenken: „Ein Vergleich ist sehr schwer, aber möglich.“ Es sei jedoch nicht einfach, einen genauen Schadenersatz-Betrag festzulegen.

Mit Agenturmaterial