Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 7 Stunden 3 Minuten
  • Nikkei 225

    38.460,08
    +907,92 (+2,42%)
     
  • Dow Jones 30

    38.460,92
    -42,77 (-0,11%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.092,12
    -1.965,66 (-3,17%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.385,76
    -38,34 (-2,69%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.712,75
    +16,11 (+0,10%)
     
  • S&P 500

    5.071,63
    +1,08 (+0,02%)
     

Zuletzt sah es gut aus für die Deutsche Bank im Prozess wegen der Postbank-Übernahme. Doch jetzt wird überraschend weiterverhandelt.

Zuletzt sah es gut aus für die Deutsche Bank im Prozess wegen der Postbank-Übernahme. Doch jetzt wird überraschend weiterverhandelt.

Überraschende Wende im folgenschweren Prozess gegen die Deutsche Bank wegen der Postbank-Übernahme. Nach Informationen des Handelsblatts wurde der für den 7. Februar anberaumte Termin zur Urteilsverkündung abgesagt. Stattdessen wird die mündliche Verhandlung erneut eröffnet. Das ist besonders bitter für die Deutsche Bank, denn beim letzten Verhandlungstermin am 8. November hatte das Oberlandesgericht Köln noch signalisiert, es könnte die Klage der Verlags- und Finanzanlagegesellschaft Effecten-Spiegel abweisen.

Die Gründe für Wiedereröffnung sind noch unklar. Das OLG Köln war für eine Anfrage nicht erreichbar. Effecten-Spiegel hatte am 28. November einen Befangenheitsantrag eingereicht und die Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung gefordert. Dieser wurde vom Gericht allerdings abgelehnt. Die Klägerin schlug in dem Antrag vor, Stefan Krause, den ehemaligen Finanzvorstand der Deutschen Bank, der die Übernahme mitbegleitet hat, als Zeugen zu vernehmen. Das OLG hat darüber noch keine Entscheidung mitgeteilt, forderte nach Informationen des Handelsblatt die Klägerin allerdings nun auf, „vorsorglich die ladungsfähige Anschrift von Herrn Krause mitzuteilen“.

Die Deutsche Bank reagierte auf die neue Entwicklung mit den Worten: „Die Klägerin hatte bereits versucht, mit einem Befangenheitsantrag gegen das OLG Köln vorzugehen und ist damit gescheitert. Dass die Klägerin nun beantragt, einen weiteren Zeugen zu vernehmen, ändert nichts an unserer Rechtsauffassung, dass wir die Vorwürfe für unbegründet halten.“

In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Deutsche Bank den Postbank-Aktionären bei der Übernahme ein zu niedriges Angebot gemacht hatte. Weil zahlreiche Anleger betroffen sind, geht es für die Bank samt Zinsen um ein Milliardenrisiko. Sie hatte die Postbank in zwei Schritten übernommen. 2008 erwarb sie von der Deutschen Post für 57,25 Euro je Aktie 29,75 Prozent der Anteile an der Bonner Filialbank. Damit blieb die Deutsche Bank haarscharf unter der 30-Prozent-Marke, ab der ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre rechtlich vorgeschrieben gewesen wäre. Kaum zwei Jahre später kam dann das Übernahmeangebot an alle, allerdings erhielten die Postbank-Aktionäre dann nur noch 25 Euro pro Anteilsschein.

WERBUNG

Der Vorwurf der Kläger lautet: Die Deutsche Bank habe mit dem anderen damaligen Großaktionär, der Deutschen Post, gemeinsame Sache gemacht und daher bereits im ersten Schritt der Übernahme die Kontrolle bei der Postbank übernommen. Diese sogenannte konzertierte Aktion – englisch: „acting in concert“ – hätte zwingend zu einem Übernahmeangebot an alle Aktionäre führen müssen, für besagte 57,25 Euro.

Effecten-Spiegel reichte als erstes eine entsprechende Klage ein und landete damit zwischenzeitlich schon vor dem Bundesgerichtshof (BGH), der das Verfahren an das OLG Köln zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurückverwies. Vor dem OLG Köln wurde dann bereits Postchef Frank Appel als Zeuge vernommen. Außerdem ordnete das Gericht an, dass die Deutsche Bank zwei Klauseln aus dem Übernahmevertrag vorlegen musste.

Mit diesen neuen Information formierten sich neue Kläger, die bei der untergeordneten Instanz, dem Landgericht Köln, ebenfalls eine Nachzahlung einforderten. Am 20. Oktober gab ihnen das LG Köln Recht: Wer seine Anteile 2010 an die Deutsche Bank für 25 Euro verkaufte, erhält 32,25 Euro Nachzahlung je Aktie.

Vor Jahresende haben weitere Investoren Klage gegen die Deutsche Bank eingereicht. Wie das Handelsblatt bereits berichtete, zählen dazu auch Allianz Global Investors, die Tochter des Versicherungsriesen Allianz, Union Investment, das Fondshaus der Volks- und Raiffeisenbanken, sowie Deka Investments, die Fondstochter der Sparkassen. Anwalt Oliver Kraus, der auch Effecten-Spiegel vertritt, hat allein Forderungen von 31 institutionellen Anlagern im Volumen von 740 Millionen Euro, fand die Wirtschaftswoche heraus. Krauß' Berufskollegen Jan Bayer und Antje Radtke-Rieger haben Klagen im Volumen von 30 Millionen Euro beziehungsweise 50 Millionen Euro eingereicht. Dazu kommen noch einmal 300 Sammelklagen von privaten und institutionellen Investoren mit Hilfe der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), deren Volumen noch nicht ermittelt wurde.