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Prozess um Planung von Anschlag auf Synagoge in Nordrhein-Westfalen begonnen

Nach Planungen für einen Anschlag auf eine Synagoge in Nordrhein-Westfalen steht ein 36-jähriger Deutschiraner vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. Zum Auftakt wurde die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher erklärte. (INA FASSBENDER)
Nach Planungen für einen Anschlag auf eine Synagoge in Nordrhein-Westfalen steht ein 36-jähriger Deutschiraner vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. Zum Auftakt wurde die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher erklärte. (INA FASSBENDER)

Nach Planungen für einen Anschlag auf eine Synagoge in Nordrhein-Westfalen steht ein 36-jähriger Deutschiraner seit Dienstag vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf. Zum Auftakt wurde die Anklage verlesen, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Dem Angeklagten wird neben dem Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung auch versuchte Brandstiftung auf eine Schule zur Last gelegt.

Laut der Anklage soll der Mann im November 2022 von einem Mittelsmann im Iran den Auftrag für einen Brandanschlag auf eine Synagoge in Nordrhein-Westfalen erhalten haben. Der Angeklagte vermutete zunächst die Synagoge in Dortmund als Anschlagsziel. In der Folge versuchte er, einen Bekannten als Mittäter für einen Anschlag mittels Molotowcocktail zu gewinnen. Dieser lehnte aber ab.

Als der Mittelsmann als Anschlagsziel die Synagoge in Bochum nannte, warf der Deutschiraner am Folgetag einen Brandansatz auf die Schule neben dem Gotteshaus, wodurch ein Sachschaden entstand. Von einem Angriff gegen die gut überwachte Synagoge sah der Mann demnach aus Furcht vor Entdeckung ab. Er kam im November 2022 in Untersuchungshaft.

Das Oberlandesgericht ließ die Anklage hinsichtlich des vorgeworfenen Anschlagsversuchs auf die Synagoge zunächst nicht zu. Der Täter nahm aus Sicht des Staatsschutzsenats Abstand von der Tatausführung, weshalb ein strafbefreiender Rücktritt angenommen wurde.

Hinsichtlich der versuchten Brandstiftung gegen die Schule verwies der Senat das Verfahren an das Amtsgericht Bochum. Auf Beschwerde der Bundesanwaltschaft ließ der Bundesgerichtshof die Anklage jedoch insgesamt vor dem Oberlandesgericht zu. Für den Prozess wurden weitere zehn Termine bis zum 23. November bestimmt.

tbh/cfm