Werbung
Deutsche Märkte öffnen in 5 Stunden 17 Minuten
  • Nikkei 225

    37.056,70
    -1.023,00 (-2,69%)
     
  • Dow Jones 30

    37.775,38
    +22,07 (+0,06%)
     
  • Bitcoin EUR

    57.584,10
    -391,06 (-0,67%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.283,12
    +397,58 (+43,51%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.601,50
    -81,87 (-0,52%)
     
  • S&P 500

    5.011,12
    -11,09 (-0,22%)
     

Prozess zu Cum-Ex-Aktiendeals begonnen - Hanno Berger bleibt fern

WIESBADEN (dpa-AFX) - Am Landgericht Wiesbaden hat am Donnerstag der Prozess zur strafrechtlichen Aufarbeitung von "Cum-Ex"-Aktiendeals begonnen. Die Justiz verhandelt über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen den Rechtsanwalt Hanno Berger und zwei ehemalige Mitarbeiter einer Bank (Az.: 6 KLs - 1111 Js 27125/12). Berger, der als Architekt der Cum-Ex-Geschäfte zu Lasten der Staatskasse gilt, erschien nicht zum Auftakt.

Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Landgerichts Wiesbaden vor. Berger streitet die Vorwürfe ab und hält sich seit Jahren in der Schweiz auf. Seinen Umzug wertet die Justiz als Flucht, da er offenbar gewusst habe, dass die Schweiz wegen Steuerdelikten nicht nach Deutschland ausliefere.

"Eine Auslieferung nach Deutschland kommt nicht in Betracht", sagte Bergers Anwalt Kai Schaffelhuber der Deutschen Presse-Agentur vor Prozessbeginn. Dafür sei entscheidend, wie die Schweiz die Sachlage einschätze. Zum Prozessauftakt in Wiesbaden sei Berger nicht erschienen, da er nicht ordnungsgemäß geladen worden sei.

Das Oberlandesgericht Frankfurt wertet Cum-Ex-Aktiengeschäfte nicht nur als Steuerhinterziehung, sondern auch als gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Damit droht Berger allein deshalb eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

WERBUNG

Bei "Cum-Ex"-Geschäften nutzten Investoren eine Gesetzeslücke, um den Staat über Jahre um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt wurden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Für schwere Steuerhinterziehung drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte schon im Mai 2018 ihre Anklage öffentlich gemacht. Sie wurde aber lange geprüft und der Wiesbadener Prozess wegen Corona-Pandemie mehrfach vertagt.