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Liebig 34: Gericht lehnt Aussetzung der Räumung von „Liebig 34“ ab

Berlin. Der bevorstehenden Räumung des besetzten Hauses „Liebig 34“ in Berlin-Friedrichshain am Freitag steht rechtlich nichts mehr im Weg. Das Kammergericht wies einen Antrag des Anwalts der Bewohnerinnen zurück, die Vollstreckung des Räumungsurteils vorerst auszusetzen. Das habe das Gericht bereits am Dienstag entschieden, wie aktuell mitgeteilt wurde.

Zur Begründung hieß es vom Gericht, bei der Abwägung des Falls hätten die Interessen des Eigentümers laut Gesetz Vorrang. Besondere Umstände, nach denen die Interessen der Mieter ausnahmsweise überwiegen würden, „seien weder vorgetragen noch sonst ersichtlich“.

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Die Berliner Linkspartei hatte gefordert, dass die Polizei und der Innensenator angesichts der derzeitigen Pandemiesituation die Räumung aussetzen. "Die Einhaltung von grundlegenden Hygieneregeln wird kaum zu gewährleisten sein", twitterte Die Linke Berlin.

Großeinsatz der Polizei - Erste Maßnahmen beginnen schon am Donnerstag

Ab Donnerstagmorgen stellte die Polizei Absperrgitter auf. Sie sperrte die direkte Umgebung der Liebigstraße 34 für Demonstrationen und Autos. Beamte kontrollieren die Zugänge zu der engeren Umgebung des Hauses. Eingelassen werden nur Anwohner, Besucher und Lieferanten. Autos, Fahrräder, Motorräder und Müllcontainer dürfen dort nicht mehr stehen. Weil die linke Szene heftigen Widerstand gegen die Räumung ankündigte, plant die Berliner Polizei einen Großeinsatz mit Tausenden Bea...

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