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Private Bausparkassen lösen ihre Einlagensicherung auf

Baufinanzierer leiden unter den Niedrigzinsen und müssen sparen. Zehn private Bausparkassen lösen Ende Februar 2017 deshalb ihren Einlagensicherungsfonds auf. Das hat Auswirkungen für fast 20.000 Bausparverträge.

Im vergangenen Jahr ist die gesetzliche Einlagensicherung nochmals verbessert worden. Davon profitieren bis zu einer Anlagesumme von 100.000 Euro auch die Kunden der privaten Bausparkassen. Die Kehrseite der Medaille: Die Absicherung kostet Geld. Das war für die im Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. (BESF) vertretenen Bausparkassen Anlass genug, ihre freiwillige Zusatzabsicherung zu überprüfen. Denn der Ertragsdrucks ist für die Bausparkassen infolge der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank gestiegen.

Die Bausparkassen kamen bei ihrer Überprüfung von Kosten und Nutzen zu dem Ergebnis, dass eine Fortführung des BESF "den regulatorischen Aufwand für diese freiwillige Zusatzabsicherung erheblich erhöht hätte, ohne die Sicherheit für die Bausparkunden zu verbessern", so die offizielle Stellungnahme des Verbandes der privaten Bausparkassen. Die Folge: Die Mitgliederversammlung des BESF beschloss die Auflösung des BESF beschlossen. Dem BESF gehören bis auf die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG und die Deutsche Bank Bauspar AG alle anderen privaten Bausparkassen an.

Durch die Auflösung des BESF entfällt für Privatkunden die freiwillige Zusatzabsicherung des Fonds für Bausparguthaben oberhalb von 100.000 Euro und für außerkollektive Einlagen – wie zum Beispiel Festgelder – ab 100.000 Euro bis zur Höhe von 250.000 Euro. Doch die Verbandsmitglieder sind sich sicher: Für 99,8 Prozent der Bausparkunden ändere sich dadurch grundsätzlich nichts. Denn bezogen auf die rund neun Millionen Bausparverträge, die bei den Mitgliedsinstituten des BESF bespart werden, liegen Verbandsangaben zufolge nur etwa 19.000, das entspricht etwa 0,2 Prozent des Bestandes, über der Schwelle von 100.000 Euro, die gesetzlich abgesichert sind. Betroffen seien im Wesentlichen institutionelle Anleger wie Versicherungen und Kommunen, die aber ohnehin nicht der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen.

Die Bausparkassen betonen, dass Bausparkunden trotz der Auflösung des Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds auf die Stabilität des Bausparsystems vertrauen können. Durch die Novellierung des Bausparkassengesetzes Ende 2015 sei das System schließlich gestärkt worden. Bausparkunden mit Einlagen über 100.000 Euro haben zudem die Möglichkeit, ihre Verträge auf mehrere Bausparkassen zu verteilen.

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Die Auflösung wird zum 28. Februar 2017 wirksam. Die im BESF vertretenen Bausparkassen wollen ihre Kunden zeitnah über die notwendige Änderung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB (London: 0NX2.L - Nachrichten) ) informieren.

(MvA)