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Private Anbieter wollen allgemein verbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege verhindern

Den Vertrag mit einem kleinen Arbeitgeberverband will Verdi von Minister Hubertus Heil für allgemein verbindlich erklären lassen. Doch andere Pflegeanbieter ziehen vor Gericht.

Verdi strebt einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für die gesamte Branche an. Foto: dpa
Verdi strebt einen allgemein verbindlichen Tarifvertrag für die gesamte Branche an. Foto: dpa

Die privaten Pflegearbeitgeber wollen einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Branche vor Gericht verhindern. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg soll dazu auf Antrag des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) und der Evangelischen Heimstiftung Baden-Württemberg feststellen, dass die Gewerkschaft Verdi gar nicht mächtig genug ist, um überhaupt einen wirksamen Tarifvertrag in der Altenpflege abzuschließen.

Zuvor hatten Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) Details eines zwischen den beiden Parteien geschlossenen Tarifvertrags bekanntgegeben. Demnach sollen Pflegehelferinnen und -helfer ab dem 1. August dieses Jahres mindestens 12,40 Euro pro Stunde verdienen. Derzeit liegt der Branchenmindestlohn bei 11,60 Euro in Westdeutschland und 11,20 Euro im Osten.

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Ab Januar 2022 steigt die Vergütung laut Tarifvertrag auf mindestens 13,80 Euro pro Stunde, ab 2023 auf 14,15 Euro und ab Juni 2023 auf 14,40 Euro. Für Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung gibt es höhere Entgelte. Die Vergütung für examinierte Pflegefachkräfte soll ab August 2021 bei 16,10 Euro liegen und bis Juni 2023 auf 18,75 Euro steigen.

Wie beide Seiten mitteilten, erhalten Pflegehelferinnen und -helfer dann ab Juni 2023 Monatsgehälter in Höhe von 2440 Euro. Hilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung liegen bei 2585 Euro und Fachkräfte bei 3180 Euro. Außerdem sieht der Tarifvertrag mindestens 28 Urlaubstage pro Jahr und mindestens 500 Euro Urlaubsgeld vor.

„Die Tarifeinigung ist ein positives Signal für die gesamte Branche und zeigt, dass die Arbeitgeber Verantwortung für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege übernehmen“, sagte der BVAP-Vorstandssprecher Gero Kettler.

Tarifvertrag erfasst nur einen Bruchteil der Pflegeunternehmen

Das Problem: Der BVAP wird nur von einem sehr kleinen Teil der Pflegearbeitgeber aus dem Bereich der Arbeiterwohlfahrt (Awo) getragen. Laut AGVP bindet der Tarifvertrag weniger als drei Prozent der 28.000 Altenpflegeunternehmen in Deutschland. Trotzdem wollen Verdi und BVAP, dass Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) den Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt und damit für die gesamte Branche verpflichtend macht.

Auch für die privaten Pflegeanbieter, die gut vier von zehn Pflegeheimen in Deutschland betreiben. Die aber wollen sich das nicht gefallen lassen – und deshalb vor Gericht nachweisen, dass Verdi gar nicht tarifmächtig genug ist, um einen Tarifvertrag in der Pflege abzuschließen. Zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ („FAZ“) darüber berichtet.

Nach der Rechtsprechung ist eine Gewerkschaft befugt, Tarifverträge zu schließen, wenn sie eine gewisse Mitgliederstärke hat und ihre Interessen in Tarifkonflikten beispielsweise durch Streiks auch durchsetzen kann. „Hierfür fehlen Verdi alle Voraussetzungen“, sagt AGVP-Präsident Thomas Greiner. Nur ein Bruchteil der Pflegekräfte sei bei der Dienstleistungsgewerkschaft organisiert.

„Mit ihren wenigen Mitgliedern unter den deutschlandweit 1,2 Millionen Arbeitnehmern in der Altenpflege gehört Verdi auf die Rote Liste der aussterbenden Arten“, teilte Greiner mit. Deshalb werde man vor Gericht prüfen lassen, ob die Gewerkschaft überhaupt befugt gewesen sei, einen Tarifvertrag für die Altenpflege abzuschließen.

Private Arbeitgeber sprechen Verdi Tarifmächtigkeit ab

Arbeitsminister Heil hatte sich im Januar im Handelsblatt-Interview noch optimistisch gezeigt, dass es bald einen für alle Anbieter gültigen Tarifvertrag in der Pflege geben werde: „Sobald dort ein Tarifvertrag zustande kommt, der die nötigen Voraussetzungen erfüllt, werde ich diesen prüfen und für allgemein verbindlich in der Branche erklären“, sagte der SPD-Politiker.

Verkompliziert wird die Sache dadurch, dass auch die kirchlichen Arbeitgeber, die bei der Pflege arbeitsrechtlich eigene Wege gehen, sich keinem Tarifvertrag anschließen wollen. Mit ihrem Beitritt würde der Tarifvertrag zumindest eine gewisse Mächtigkeit entfalten, sodass Heil ihn leichter für allgemein verbindlich erklären könnte. Allerdings wurden Diakonie und Caritas von den Tarifvertragsparteien wie vorgesehen angehört.

„BVAP und Verdi sind zuversichtlich, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie den gemeinsamen Weg zu flächendeckend wirkenden Arbeitsbedingungen unterstützen“, teilten beide Seiten mit. In den Anhörungen sei deutlich geworden, dass es das gemeinsame Ziel gebe, bundesweit die Arbeitsbedingungen in diesem relevanten Bereich zu verbessern.

Der Ball liegt damit jetzt im Feld von Arbeitsminister Heil – und vor Gericht.