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Privatbanken ziehen Obergrenzen für Einlagenschutz ein

FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Deutschlands Privatbanken schränken als Konsequenz aus den Milliardenkosten nach dem Zusammenbruch der Bremer Greensill Bank ihren Schutz für Kundeneinlagen schrittweise ein. Von 2023 an gelten erstmals Obergrenzen, wie der Bundesverband deutscher Banken (BdB) am Mittwoch mitteilte.

Für private Sparer und Stiftungen sind ab dem 1. Januar 2023 maximal fünf Millionen Euro pro Bank abgesichert, 2025 noch drei Millionen Euro. Nach voller Umsetzung der Reform im Jahr 2030 beläuft sich der Schutzumfang für Sparer dann auf höchstens eine Million Euro. Der BdB betonte: "Für 98 Prozent der privaten Sparer ändert sich in der Praxis nichts - ihre Einlagen sind weiterhin in voller Höhe geschützt."

Eingeschränkt wird auch der Einlagenschutz für Unternehmen. Für sie gilt von 2023 an eine Obergrenze von 50 Millionen Euro, diese sinkt 2025 auf 30 Millionen Euro und wird 2030 noch bei maximal 10 Millionen Euro pro Bank liegen.

In Deutschland sind im Fall einer Bankenpleite pro Kunde Spareinlagen bis zu 100 000 Euro gesetzlich geschützt. Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute hierzulande Kundengelder freiwillig ab - in der Regel weit über das gesetzliche Maß hinaus. Für private Banken greift der Einlagensicherungsfonds des BdB. Nach Angaben des Verbandes sind somit derzeit in der Regel je Kunde mindestens 750 000 Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Instituten liegen die Sicherungsgrenzen den Angaben zufolge deutlich höher. Vergleichbare Regelungen gibt es bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken.

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"Wir fokussieren die Einlagensicherung auf ihre Kernaufgabe: Wir schützen diejenigen, die diesen Schutz wirklich benötigen", sagte BdB-Präsident Christian Sewing. "Mit der tiefgreifenden Reform ziehen wir die Konsequenz aus den Erfahrungen der Schadensfälle in der jüngeren Vergangenheit. Der Fall Greensill markiert hier eine Zäsur."

Die Greensill Bank AG hatte im Zinstief mit vergleichsweise hohen Sparzinsen auf Tages- und Festgeldanlagen gelockt. Die Finanzaufsicht Bafin schloss das Institut Anfang März 2021 für den Kundenverkehr, am 16. März eröffnete das Amtsgericht Bremen das Insolvenzverfahren. Die Bremer Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdacht der Bilanzfälschung auf.

Der BdB zahlte nach der Greensill-Pleite fast drei Milliarden Euro Entschädigung an Privatanleger. Etliche Kommunen bangen jedoch um Millionen, denn sie sind seit 2017 nicht mehr über den freiwilligen Einlagensicherungsfonds abgesichert. Ausgeschlossen von dem Topf, den die privaten Banken zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung für Notlagen gefüllt haben, sind von 2023 an zudem professionelle Einleger wie beispielsweise Versicherungen, Investmentgesellschaften sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten.