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Prinz Ernst August prozessiert gegen Sohn: Die Klageschrift bietet Einblick in eine zerrüttete Dynastie

Der Welfen-Prinz fordert vom Erbprinz vor Gericht die Marienburg bei Hannover zurück. Ein Erfolg der Klage wäre auch für Niedersachsens Landesregierung peinlich.

Der Krieg im uralten Adelsgeschlecht der Welfen geht mittlerweile in sein fünftes Jahr, und nichts deutet auf einen baldigen Frieden. Im Gegenteil: Mit einer Klage vor dem Landgericht Hannover, datiert auf den Silvestertag 2020, erreicht die Auseinandersetzung eine neue Eskalationsstufe. Auf dem Gerichtsweg will der Chef des Hauses Hannover, Prinz Ernst August, umfangreiche Schenkungen widerrufen lassen, die er seinem Sohn in den Jahren 2004 bis 2007 gemacht hatte. Begründung: „Grober Undank“.

Neben mehreren Gebäuden, Grundbesitz und zahlreichen Antiquitäten und Kunstschätzen ist der Kern dieser Schenkungen das südlich von Hannover gelegene Schloss Marienburg, der neogotische Stammsitz der Welfen.
Der Sohn, der 37-jährige Erbprinz Ernst August, hat das Schloss mittlerweile an eine Stiftung des Landes Niedersachsen übertragen. Für 27 Millionen Euro Steuergeld soll das marode Gebäude in den kommenden Jahren saniert werden.

Dem Handelsblatt liegt nun exklusiv die von der Kanzlei Bub, Enderle & Meyer verfasste 74-seitige Klageschrift vor, aus der vor allem eines klar wird: Der Streit dürfte die Gerichte noch lange beschäftigen.

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Denn als Klägerin tritt neben dem Prinzen eine „EAH BetreibungsgmbH“ in Salzburg auf. Ihr Geschäftsführer ist Prinz Ernst Augusts österreichischer Anwalt Malte Berlin. Gesellschafter der GmbH ist nach Handelsblatt-Informationen ein langjähriger Vertrauter des Prinzen.

An diese GmbH hat Ernst August einen Teil der Forderungen gegen seinen Sohn abgetreten. Die GmbH kümmert sich auch um die Prozessfinanzierung. An der war die Klage lange gescheitert, der Prinz ist chronisch knapp bei Kasse.

Der andere Effekt dieser Übertragung: Sollte der mittlerweile 66 Jahre alte und schwerkranke Ernst August senior vor einem rechtskräftigen Urteil sterben, wäre seine Forderung nicht aus der Welt, sondern könnte von der EAH BetreibungsgmbH weiterverfolgt werden.

Hat die Klage Erfolg, wäre das peinlich für die niedersächsische Landesregierung unter Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Schlimmstenfalls hätte dann der Steuerzahler Millionen für die Sanierung eines maroden Schlosses bezahlt, das am Ende wieder an das Adelsgeschlecht zurückfällt.

Dass der Staat für die Sanierung aufkommt, ist in Niedersachsen ohnehin umstritten. Nicht alle Landespolitiker glauben den Beteuerungen von Ernst August junior: Dass das einst riesige Vermögen der Welfen, angelegt unter anderem in der Herzog von Cumberland-Stiftung im verschwiegenen Liechtenstein, nicht einmal mehr für die Sanierung des Stammhauses ausreichen soll. Ursprünglich hatte das Land Niedersachsen die Marienburg sogar selbst kaufen sollen. Davon hatte Weil im Dezember 2018 aber mit Verweis auf die unklare Rechtslage Abstand genommen.

Inhaltlich folgt die Klage, deren Streitwert die Anwälte auf fünf Millionen Euro beziffern, der bekannten Argumentationslinie. Ernst August senior und seine Anwälte haben ihre Vorwürfe seit 2017 bereits mehrfach vorgebracht: Ernst August junior habe seinen Vater 2012 widerrechtlich als Vorstand der Herzog von Cumberland-Stiftung absetzen lassen und sich selbst an die Spitze der Stiftung gestellt. Außerdem habe der Sohn seinen gesundheitlich angegriffenen Vater in den vergangenen Jahren vernachlässigt.

Neu ist hingegen der Vorwurf, dass der Erbprinz widerrechtlich mehrere Kunstwerke und Antiquitäten in seinen Besitz habe bringen wollen, die nicht Teil der Schenkung gewesen seien. Zum Beispiel eine Reihe von Leihgaben für die Ausstattung der Deutschen Botschaft in London. Auch die Mieteinnahmen aus einem Wohnhaus in Frankfurt, das zum Besitz der Familie zählt, soll sich der Junior widerrechtlich angeeignet haben. Von diesen Vorgängen wollen die Kläger erst 2020 Kenntnis erlangt haben, was für die Frage der Verjährung wichtig sein könnte.

Prinz Ernst August in Österreich vor Gericht

Ernst August junior weist die Vorwürfe in einer per E-Mail verbreiteten Erklärung zurück: „Die Klage ist substanzlos, und die darin enthaltenen Behauptungen sind falsch.“ Die mit dem Land Niedersachsen gefundene Stiftungslösung für das Schloss Marienburg sei „rechtssicher abgeschlossen. „Vor diesem Hintergrund sehen wir auch einer gerichtlichen Auseinandersetzung gelassen entgegen.“

Diese Gelassenheit kann sich sein Vater nicht leisten. Verarmt lebt er mittlerweile im Poolhaus einer Villa im österreichischen Grünau. Voraussichtlich Ende März muss sich Prinz Ernst August in Österreich vor Gericht verantworten: Berauscht durch einen Cocktail aus Medikamenten, Beruhigungsmitteln und Alkohol soll er Polizisten attackiert haben.

Es ist die jüngste von zahllosen Gewaltepisoden, die sich durch das Leben des Prinzen ziehen. In einem Schreiben an die für dieses Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft Wels zeichnet Anwalt Berlin ein beklagenswertes Bild vom Zustand seines Mandanten: abgemagert, vereinsamt, erkrankt an Diabetes und einer mittlerweile chronischen Entzündung der Bauspeicheldrüse. Das Ganze gepaart mit einer gerade erst überstandenen Krebsbehandlung und der „mehr oder weniger unkontrollierten Einnahme von Beruhigungsmitteln vom Benzodiazepintyp, insbesondere Valium, aber auch Alkohol“.