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Preise fürs Geld abheben und Kontogebühren könnten bald gedeckelt werden

Geld abheben an Automaten kann Gebühren kosten.
Geld abheben an Automaten kann Gebühren kosten.

Vor wenigen Tagen folgte die Commerzbank dem aktuellen Trend, Finanzdienstleistungen zu verteuern und wirtschaftliche Einbußen auf Kunden und Kundinnen umzulegen. Ein bedingungslos kostenloses Girokonto gibt es bei der Commerzbank deshalb nicht mehr, andere Banken verlangen bereits Negativzinsen von Vielsparern. Dagegen wollen Deutschlands Verbraucherminister und -ministerinnen nun vorgehen. In einer Beschlussvorlage, die Business Insider in Teilen vorliegt, wird die Regierung nun gebeten, gesetzliche Regelungen zu veranlassen.

Die Verbraucherminister werden kommende Woche über die genauen Forderungen sprechen. Sie kritisierten im Vorfeld die finanzielle Belastung, denen Verbraucher und Verbraucherinnen durch hohe Zinsen für Dispositions- und Überziehungskredite, sowie durch hohe Entgelte für Konten und Abhebungen am Geldautomat ausgesetzt sind. “Die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase und der Kostendruck der Banken rechtfertigen diese hohen Gebühren nicht”, heißt es in der Vorlage. Gefordert wird auch eine transparente und zugängliche Auflistung der Kosten, damit Verbraucher diese vergleichen können.

Gebühren fürs Bargeld abheben könnten gedeckelt werden

Einer der Lösungsvorschläge beinhaltet eine gesetzliche Obergrenze für Kontoüberziehungen, die deutlich unter dem durchschnittlichen Zinsniveau liegen soll. Aktuell liegt dieser laut Stiftung Warentest bei mehr als zwölf Prozent. Außerdem sollten Abhebegebühren gedeckelt werden. Denn bisher mussten Kunden vor allem hohe Gebühren in Kauf nehmen, wenn sie nicht bei ihrer Hausbank abheben konnten, weil diese vor Ort nicht mit eigenen Automaten vertreten ist.

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Die Verbraucherminister sehen den Bund außerdem in der Pflicht, eine staatliche Vergleichswebsite für Kontogebühren zu schaffen, um den Bürgern Transparenz und Klarheit zu bieten. Das Vergleichsportal Check24 bot diese Funktion vergangenen Jahres im Auftrag des Bundes an, musste jedoch bereits nach wenigen Monaten aufgrund einer Klage wegen Rechtsunsicherheiten des Verbraucherzentrale Bundesverbands wieder offline gehen. Aktuell liegt das Portal bei der Stiftung Warentest, perspektivisch soll die Bundesfinanzaufsicht (BaFin) dafür zuständig sein.

Hamburgs Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina erwähnte gegenüber der FAZ, dass Bankentgelte, die nicht mehr im angemessenen Verhältnis zur erbrachten Dienstleistung stehen, nicht zur Haupteinnahmequelle der Finanzinstitute werden dürfen. Das vergrößere die Gefahr der Überschuldung, zitierte Gallina aus der Beschlussvorlage.