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Preis und Leistung gehen oft auseinander

Wer pflegebedürftig wird, muss meist hohe Kosten tragen, denn die gesetzliche Versicherung deckt nicht alles ab. Helfen kann eine Pflegetagegeldversicherung. Eine Studie zeigt große Unterschiede zwischen den Policen.

Zu Hause alt werden, auch wenn dazu in späteren Jahren Hilfe nötig ist – das wünschen sich die meisten Deutschen. Doch die Kosten für eine Pflegekraft sind oft hoch. Wer pflegebedürftig wird, gerät schnell in finanzielle Probleme. Zahlreiche Studien zeigen: Die meisten Deutschen wissen zwar, dass die gesetzliche Pflegeversicherung im Falle eines Falles nur einen Teil der Kosten abdeckt. Dennoch gab in einer Umfrage für die Techniker Krankenkasse mehr als ein Drittel an, keine weitere Vorsorge zu treffen, etwa durch Wertpapiere oder eine zusätzliche private Pflegeversicherung.

Das ist zwar verständlich, aber riskant, sagen Experten: „Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die existenzielle Risiken abdecken und damit noch wichtiger sind als die Pflege-Zusatzversicherung: Risikoversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung zum Beispiel“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Trotzdem ist eine solche Absicherung sinnvoll für jeden, der nach den zwingend nötigen Ausgaben noch Geld zur Verfügung hat.“

Denn die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt stetig: Ende 2015 waren es fast drei Millionen Menschen und damit etwa neun Prozent mehr als noch zwei Jahre zuvor, ermittelte das Statistische Bundesamt. Gleichzeitig besaßen etwa 9,4 Millionen Deutsche eine Pflege-Zusatzversicherung. Vor allem Frauen sind später oft auf Hilfe angewiesen, weil sie im Schnitt fünf Jahre länger leben als Männer. Aktuell liegt die durchschnittliche Lebenserwartung für Mädchen bei etwa 83 Jahren, für Jungen dagegen bei 78 Jahren.

Seit Anfang 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr in Pflegestufen, sondern in fünf so genannte Pflegegrade eingeteilt. Dabei werden anders als früher geistige und körperliche Einschränkungen gleich behandelt: Wer nicht mehr in der Lage ist, sich und seinen Haushalt eigenständig zu versorgen – egal aus welchem Grund –, bekommt Unterstützung. Nach einem Punktesystem wird die Schwere der Einschränkung beurteilt: Wie mobil ist ein Mensch noch? Wie steht es um soziale Kontakte, um geistige und kommunikative Fähigkeiten, wie geht er oder sie mit Erkrankungen und Belastungen um? Die Gesamtpunktzahl entscheidet über den Pflegegrad.

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Doch welche Police ist sinnvoll für eine zusätzliche Absicherung? Unterschieden werden bei der privaten Pflege-Zusatzversicherung drei Modelle: die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung. Während die Pflegekostenversicherung lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet, zahlen die Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung im Ernstfall monatlich einen vorher vereinbarten Betrag aus, über den der Versicherte dann frei verfügen kann. Empfohlen von vielen Beratern und auch von der Stiftung Warentest wird die Pflegetagegeldversicherung, weil sie meist günstiger ist als die Pflegerente und dennoch viel Flexibilität bietet.

Das Ratinghaus Franke und Bornberg hat daher in zwei Beispielen durchgerechnet, welche Anbieter von Pflegetagegeldversicherungen die besten Leistungen bieten. Geprüft wurde zum einen der Musterfall eines oder einer 45-Jährigen und zum anderen der Musterfall eines oder einer 60-Jährigen, die jeweils zum 1. April dieses Jahres eine Police abschließen.


Große Unterschiede bei den Beiträgen

Die Rahmenbedingungen: Vereinbart werden sollte eine 100-Prozent-Summe von 1.500 Euro monatlich oder 50 Euro täglich, sofern Pflegegrad 5 eintritt, also die höchste Pflegebedürftigkeit. Bei Pflegegrad 4 sollten demnach mindestens 1.200 Euro monatlich ausgezahlt werden, bei Pflegegrad 3 noch 900 Euro und in der niedrigsten Stufe 150 Euro. In allen fünf Pflegestufen sollte in den Rechenbeispielen bei Eintritt des Pflegefalls die monatliche Beitragszahlung wegfallen.

Insgesamt am besten schnitt das Angebot der „HanseMerkur Krankenversicherung“ ab, gefolgt von der „Halleschen Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit“ und dem „Münchener Verein Krankenversicherung“. Das Schlusslicht bildeten die „LVM Krankenversicherung“ und die „R+V Versicherung“, wobei keines der 23 geprüften Angebote schlechter abschnitt als mit der Schulnote „befriedigend“. Auffällig waren die großen Unterschiede bei den Beiträgen: Mit 45 Jahren zahlt ein Versicherter bei den untersuchten Gesellschaften monatlich zwischen 43 und 87 Euro, mit 60 Jahren zwischen 90 und 177 Euro – der teuerste Tarif kostet also in beiden Fällen etwa doppelt so viel wie der günstigste. Der Gesamt-Testsieger HanseMerkur liegt dabei mit 51 beziehungsweise 105 Euro eher am preiswerteren Ende der Spanne.

Erstaunlich auch die Bandbreite der Zahlungen, die den Versicherten im Ernstfall tatsächlich zustünden. Denn trotz der klaren Vorgaben würden einige Anbieter deutlich weniger erstatten als die im Rechenbeispiel angestrebte Summe, andere dagegen leisten schon bei niedrigen Pflegegraden hohe Zahlungen. Bei einer ambulanten Pflege zu Hause sind etwa bereits bei Pflegegrad 1 bei der „Continentale“ bis zu 750 Euro möglich. Die „Domcura“ zahlt für die stationäre Pflege in allen Pflegegraden die gleiche Summe, nämlich 1.802 Euro. Bei Pflegegrad 5 bot die „DKV“ statt der angestrebten 1.500 sogar 2.250 Euro – gleich ob stationär oder ambulant.

Allerdings: Es gibt keinen Versicherer, der in allen Pflegegraden am besten abschneidet. Für ambulante Hilfen in den Stufen 1 bis 3 zahlen die „Continentale“ und die „Allianz“ die höchsten Summen, bei stationärer Unterbringung jeweils die „Domcura“. Doch ab Grad 4 ambulant bringen bereits zehn von 23 Policen die vollen 1.500 Euro ein, obwohl die Monatsbeiträge hier sehr unterschiedlich ausgefallen waren.

Unter dem Strich steht daher vor allem ein Rat der Experten: „Man muss immer genau auf die individuelle Situation schauen und das persönliche Risiko so gut wie möglich ausloten: Wie will ich im Bedarfsfall gepflegt werden? Wie groß wäre meine geschätzte Lücke zwischen gesetzlicher Versicherung und tatsächlichen Kosten? Wie viel kann ich mit meinem Einkommen abdecken?“ sagt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Deshalb sollte sich jeder Anleger, der über eine Pflegetagegeldversicherung nachdenkt, vor einem Abschluss gründlich beraten lassen.“

KONTEXT

Was sich für Pflegebedürftige 2017 ändert

Begutachtung und Leistungen für Pflegebedürftige

Zum Jahreswechsel ändern sich Begutachtung und Leistungen für Pflegebedürftige. Für Menschen, die jetzt pflegebedürftig werden, kann sich ein Antrag nach dem alten System auszahlen. Die Bundesregierung steht im Wort: Bei der Umstellung auf ein neues Leistungssystem nach Pflegegraden wird niemand schlechter gestellt. Das gilt für die heute rund 2,8 Millionen Pflegebedürftigen. Doch Menschen, die in diesen Tagen und Wochen einen Erstantrag auf Pflegeleistungen stellen wollen, sollten sich gut überlegen, ob sie das in den letzten Wochen dieses Jahres noch nach dem alten System tun, oder erst 2017 nach dem neuen. Es könnte sich auszahlen.

Was ändert sich für Pflegebedürftige zum 1. Januar?

Die bisherigen drei Pflegestufen werden automatisch - ohne neuen Antrag der heute schon Pflegebedürftigen - übergeleitet in fünf Pflegegrade. So soll die Bedürftigkeit künftig genauer bestimmt werden können. Für heute schon Pflegebedürftige gilt Bestandsschutz.

Was heißt das für die Überleitung in Pflegegrade?

Pflegebedürftige mit körperlichen Einschränkungen erhalten anstelle der bisherigen Pflegestufe den nächst höheren Pflegegrad. Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wie Demenzerkrankte werden zwei Pflegegrade höher eingestuft. Also: Pflegestufe 1 mit körperlichen Behinderungen kommt automatisch in den Pflegegrad 2. Pflegestufe 1 mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen kommt automatisch in den Pflegegrad 3. Pflegestufe 2 bekommt entsprechend automatisch Pflegegrad 3 oder mit eingeschränkter Alltagskompetenz Pflegegrad 4. Und Pflegestufe 3 wird übergeleitet in den Pflegegrad 4 oder mit eingeschränkter Alltagskompetenz in den höchsten Pflegegrad 5.

Wann sollte man nun einen Neuantrag auf Pflegeleistungen stellen - noch 2016 oder erst 2017?

Stichtag ist der Tag der Antragstellung: Wer vor dem 1. Januar 2017 einen Antrag stellt, wird nach der alten Regel begutachtet und eingestuft und dann übergeleitet - auch wenn die Bearbeitung bis ins neue Jahr hineinreichen sollte. Erst im neuen Jahr wird nach dem neuen System begutachtet.

Wenn in diesen Tagen oder Wochen also erstmals ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt werden soll, kann es günstiger sein, dies noch 2016 nach dem alten Stufensystem zu tun, um dann 2017 automatisch in den entsprechend höheren Pflegegrad zu kommen. Das gilt etwa für Menschen, die unter körperlichen Einschränkungen leiden und Pflegestufe 1 mit einem Pflegegeld von monatlich 244 Euro beantragen wollen. Wenn sie diese Pflegestufe erhalten, wechseln sie im kommenden Jahr automatisch in den Pflegegrad 2 und erhalten damit monatlich 316 Euro. Stellen sie ihren Antrag erst 2017, werden sie aller Voraussicht nach nicht den Pflegegrad 2, sondern nur den Pflegegrad 1 erreichen. Dafür gibt es dann nur 125 Euro von der Pflegekasse. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind davon schätzungsweise 125.000 Menschen betroffen.

Für wen sind solche Überlegungen noch wichtig?

Eine ähnliche Problematik ergibt sich für Menschen, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen könnten. Nach altem System zahlen die Kassen in Pflegestufe 1 für solche Sachleistungen 468 Euro. Beim Wechsel in den Pflegegrad 2 im neuen Jahr werden es dann 689 Euro. Stellen die Betroffenen aber erst 2017 einen Antrag bei der Pflegekasse, erhalten sie aller Voraussicht nach wieder nur den Pflegegrad 1 mit 125 Euro. Das betrifft diesen Angaben zufolge schätzungsweise rund 50.000 Menschen.

Wie sieht es bei der Pflege in Heimen aus?

Heute zahlt die Pflegekasse für einen Pflegebedürftigen der Stufe 1 mit körperlichen Einschränkungen im Heim monatlich 1064 Euro. Ab 2017 sind das nur noch 770 Euro. Zusätzlich tragen Heimbewohner einen Eigenanteil an den Pflegekosten. Für die Menschen, die schon nach dem alten System Leistungen erhalten, wird im neuen Jahr die Differenz zum neuen Eigenanteil von der Pflegekasse getragen. Der Eigenanteil des Pflegebedürftigen bleibt also gleich. Für Neuanträge im neuen Jahr erhöht sich dagegen entsprechend der Eigenanteil.

Die Leistungen der Pflegekasse sinken bei dieser sogenannten vollstationären Pflege auch in Stufe 2 bei körperlichen Einschränkungen. Bisher zahlt sie hier 1330 Euro. Von 2017 an sind es 1262 Euro.