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Prämiensparen: Verbraucher-Klage droht Abweisung in mehreren Punkten

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Einer Musterklage der Verbraucherzentrale gegen die Nürnberger Sparkasse droht in mehreren Punkten die Abweisung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will hohe Zinsnachzahlungen für Prämiensparverträge aus den 1990er Jahren durchsetzen. Doch zeichnete sich bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München am Freitag ab, dass diese Zinsnachzahlungen schlussendlich weniger hoch ausfallen könnten als von den Klägern erhofft - die Verbraucherzentrale hat durchschnittlich 4600 Euro errechnet.

Das Gericht will zwar einen Gutachter einsetzen, der eine an den Sätzen der Bundesbank orientierte angemessene Verzinsung empfehlen soll. Doch machte der 1. Zivilsenat deutlich, dass die Sparkasse die strittigen Prämiensparverträge nach 15 Jahren und dem damit verbundenen Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen durfte. Die Verbraucherzentrale hingegen wollte durchsetzen, dass die Kündigungen rechtswidrig waren - damit wären dann im Erfolgsfall Zinsnachzahlungen auch für die Jahre nach der Kündigung eines Vertrags fällig geworden. Auch in mehreren anderen Punkten folgten die Richterinnen der Argumentation der Verbraucherschützer nicht.

Die Prämiensparverträge und deren Verzinsung beschäftigen die Gerichte bundesweit seit über zwei Jahrzehnten.