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Postbote hat rund 700 Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt

Ein Postbote aus dem Kreis Schleswig-Flensburg hat Hunderte Briefe mit Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt und in seiner Wohnung gehortet. Die Kriminalpolizei hat die Räume des Mannes durchsucht, ihm droht jetzt ein Strafverfahren.

Der Mitarbeiter der Deutschen Post wollte offenbar viele Menschen vom Wählen abhalten. Interne Ermittlungen bei der Post hatten nach Angaben der Polizei ergeben, dass der Schleswiger bis zu 700 Wahlbenachrichtigungen im Bereich der Ortschaften Borgwedel und Stexwig nicht zugestellt hatte. Daraufhin hatte das Unternehmen den Mitarbeiter bereits Anfang September angezeit. Am Dienstag statteten Polizeibeamte dem Postboten einen Besuch in seiner Wohnung ab.

Kisten mit mehr als 1.000 Briefen gehortet

Dabei fanden die Beamten nicht nur die vermissten Wahlbenachrichtigungen, sondern Kisten voller weiterer zurückgehaltener Briefe. Insgesamt schätzt die Polizei sie auf eine vierstellige Anzahl.

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Gegen den Postzusteller wurde ein Strafverfahren wegen Verletzung des Postgeheimnisses eingeleitet. Die Wahlbenachrichtigungen wurden den betroffenen Haushalten nach Angaben der Polizei mittlerweile erneut zugesandt.

Teilnahme an Bundestagswahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte ledigleich darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auf der Wahlbenachrichtigung ist das Wahllokal bzw. der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person registiert ist, heißt es auf der Website des Bundeswahlleiters.

Jede wahlberechtigte Person kann aber auch ohne die Benachrichtigungen wählen gehen. Dazu reicht es aus, wenn man sich im Wahllokal ausweist.