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Politiker fordern Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Greenpeace: Das sagt das zuständige Finanzamt dazu

Der Greenpeace-Bruchpilot wird aus der Münchner Allianz Arena abgeführt während des EM-Spiels zwischen Frankreich und Deutschland.
Der Greenpeace-Bruchpilot wird aus der Münchner Allianz Arena abgeführt während des EM-Spiels zwischen Frankreich und Deutschland.

Die Umweltorganisation Greenpeace muss nach ihrer missglückten Stör-Aktion beim EM-Spiel Deutschland gegen Frankreich zunächst nicht mit einer Aberkennung ihrer Gemeinnützigkeit rechnen. Das ergaben Recherchen von Business Insider. Ein Aktivist von Greenpeace war am Dienstag in den gesperrten Luftraum über dem Münchener Stadion eingedrungen. Er hatte dann die Kontrolle über seinen motorisierten Gleitschirm verloren und bei einer Bruchlandung auf dem Spielfeld zwei Menschen verletzt.

Die Aktion, die auch Furcht vor einem Anschlag ausgelöst hatte, war von Politikern mehrerer Parteien kritisiert worden. Unionspolitiker wie der frühere Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) und Bayerns Innenminister, Joachim Herrmann (CSU), forderten, die Gemeinnützigkeit von Greenpeace auf den Prüfstand zu stellen. „Diese Aktion von Greenpeace war extrem unverantwortlich und indiskutabel“, sagte Herrmann. „Das hat mit Umweltschutz nichts zu tun. Das muss auch strafrechtlich empfindliche Konsequenzen haben.“

https://twitter.com/_FriedrichMerz/status/1405060930531102723

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Auch der Generalsekretär der CSU, Markus Blume, schloss sich Merz an.

https://twitter.com/MarkusBlume/status/1405108481435312132

Droht der Umweltorganisation wirklich ein solches Verfahren? Nach Informationen von Business Insider nicht. Zuständig dafür wäre laut Impressum der Internetseite von Greenpeace Deutschland das Finanzamt Hamburg. Das bestätigt auch ein Sprecher des Vereins auf Nachfrage von Business Insider. In der Organisation befürchtet man aktuell ebenfalls nicht, die Gemeinnützigkeit zu verlieren.

Offiziell will sich das Finanzamt Hamburg allerdings nicht zu Greenpeace äußern, denn es gelte das Steuergeheimnis. Zuständig für eine Überprüfung sei der Veranlagungsinnendienst. Die Mitarbeiter prüfen in regelmäßigen Abständen, ob bei Vereinen weiterhin eine Gemeinnützigkeit vorliegt. "Dazu müssen Organisationen etwa alle drei Jahre an ihr zuständiges Finanzamt eine Steuererklärung übermitteln und Kopien ihrer Kassenberichte, Tätigkeits- und Geschäftsberichte beifügen", erklärt Imme Mäder, Sprecherin der Finanzbehörde in Hamburg. Anhand dieser Unterlagen überprüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung – also die Gemeinnützigkeit – vorlagen. Zum Beispiel, ob die in der Satzung festgelegten und als gemeinnützig anerkannte Zwecke verwirklicht werden oder auch, ob das Geld, dass Greenpeace für diese Zwecke erhalten hat, richtig und zeitnah verwendet wurde.

Aus der Politik kommt Druck auf die Finanzbehörde. Im Internet kursiert auch die Aufforderung, Greenpeace bei der Hamburger Finanzbehörde "anzuschwärzen".

https://twitter.com/MechScene/status/1404922086041214977

Tatsächlich werden auch gemeinnützige Organisationen sogenannten steuerlichen Außenprüfungen unterzogen. Das sei in etwa so, wie wenn unangemeldet die Betriebsprüfer vorbeikämen, erklärt die Sprecherin der Behörde. "Es gelten dieselben Grundsätze, wie bei allen Steuerpflichtigen, die der Betriebsprüfung nach den Vorschriften der Abgabenordnung unterliegen", sagt Mäder weiter. Um eine solche Außenprüfung anzustoßen, würden verschiedene Risikokriterien herangezogen. Welche das sind, dazu könne die Hamburger Finanzbehörde keine Auskünfte gegeben. "Dies hätte grundsätzlich einen negativen Einfluss auf den Erfolg einer Außenprüfung", sagt Mäder. Das heiße aber keineswegs, dass der Tweet eines Politikers gleich das Finanzamt auf den Plan rufe. Das Nachgeben von Forderungen nach Betriebsprüfungen, die allein (partei)politisch motiviert sind, widerspräche der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns und damit Rechtsstaatsprinzip. Die Mitarbeiter im Finanzamt müssen also unabhängig bleiben.

Den beiden politisch engagierten Nichtregierungsorganisationen Campact und Attac war in den vergangenen Jahren bereits die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Das hat für sie unter anderem den Nachteil, dass Bürger, die die Organisationen mit einer Spende unterstützen wollen, diese nicht hinterher bei der Steuererklärung angeben können, was sich günstig auf die Steuerschuld auswirkt.