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POLITIK: Urteil über Linken-Klage gegen den Bundestag wegen Ceta am 2. März

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 2. März sein Urteil über eine erste Klage wegen des umstrittenen europäisch-kanadischen Handelsabkommens Ceta. Das teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. (Az. 2 BvE 4/16)

Dabei geht es um eine Organklage der Linksfraktion gegen den Bundestag. Dieser hatte im September 2016 auf Antrag von CDU/CSU und SPD lediglich eine Stellungnahme zu Ceta und kein Gesetz beschlossen. Die Linken sprechen von einem Freibrief für die Bundesregierung, der Bundestag sei seinen Mitwirkungspflichten bei der europäischen Integration nicht nachgekommen. Verhandelt wurde am 13. Oktober.

Damals gab es allerdings schon Zweifel an der Zulässigkeit der Klage. Im Organstreitverfahren entscheidet Karlsruhe Konflikte zwischen obersten Bundesorganen über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz. Auch einzelne Bundestagsabgeordnete oder Fraktionen können klagen. In diesem Fall scheinen die Richter des Zweiten Senats aber ein Problem zu sehen - denn die Mehrheit im Bundestag war nun einmal zu einer gegenteiligen Rechtsauffassung gekommen.

Beim Gericht sind aber noch etliche Verfassungsbeschwerden gegen Ceta anhängig, auch eine zweite Organklage der Linksfraktion gegen die Bundesregierung. 2016 hatten die Richter im Eilverfahren die deutsche Beteiligung erlaubt. Die Bundesregierung musste aber unter anderem sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem Abkommen wieder herauskommt. Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich.

Ceta ist seit dem 21. September 2017 vorläufig in Kraft, allerdings nur in den Bereichen in unstreitiger EU-Zuständigkeit. Damit das Abkommen vollständig in Kraft treten kann, muss es von den Parlamenten aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Das ist erst zum Teil passiert. In Deutschland kann Ceta erst ratifiziert werden, wenn das Bundesverfassungsgericht über die Klagen entschieden hat.