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POLITIK/ROUNDUP: Bundesrat gibt grünes Licht für 13 Gesetze

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für insgesamt 13 Gesetze frei gemacht. In seiner 1002. Sitzung stimmte er unter anderem dem Lobbyregister und dem BND-Gesetz zu, die erst am Vortag den Bundestag passiert hatten. Auch die lange umkämpfte Reform des Taxi- und Fahrdienstmarktes fand die Zustimmung des Bundesrats, außerdem eine Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die praktische Auswirkungen auf das Leben vieler Bürger haben wird.

Die wichtigsten Beschlüsse im Einzelnen:

PERSONENBEFÖRDERUNG: Die Reform des Taxi- und Fahrdienstmarktes schafft einen Rechtsrahmen für neue Mobilitätsangebote in Städten und ländlichen Regionen, die Fahrgäste meist digital buchen können. Sie soll zum Beispiel reguläre Angebote etwa mit kleinen Bussen oder Vans ermöglichen, bei denen sich mehrere Fahrgäste einen Wagen teilen. Bisher sind sie auf der Basis von Ausnahmeregeln unterwegs. Zugleich sollen klassische Taxi-Anbieter und das öffentliche Angebot von Bus und Bahn geschützt werden. Dazu sind für neue Fahrdienst-Vermittler wie Uber Vorgaben vorgesehen, die von Kommunen gemacht werden können.

BETREUUNGSRECHT I: Ehegatten können sich im Krankheitsfall bald qua Gesetz in Gesundheitsfragen zeitlich befristet gegenseitig vertreten. Die dazu bislang erforderliche Vollmacht wird dann nicht mehr nötig sein. Vielen Ehepaaren ist bislang gar nicht bewusst, dass sie sich gegenseitig eine solche Vollmacht ausstellen müssen. Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sieht vor, dass sich Ehegatten ab Anfang 2023 in Gesundheitsfragen sechs Monate lang gegenseitig vertreten dürfen, wenn sich einer von ihnen krankheitsbedingt vorübergehend nicht um seine Angelegenheiten kümmern kann.

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BETREUUNGSRECHT II: Die Stellung unmündiger Personen gegenüber dem Vormund wird gestärkt. Die Wünsche der Betreuten sollen künftig zentraler Maßstab für das Handeln der Betreuer und die gerichtliche Aufsicht sein. Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts stellt klar, dass die rechtliche Betreuung in erster Linie eine Hilfe bei der Besorgung der eigenen Angelegenheiten durch eigenes selbstbestimmtes Handeln ermöglichen soll. Betreuer sollen - soweit erforderlich - nur als Stellvertreter auftreten dürfen. Ehrenamtliche Betreuer erhalten durch die Reform mehr Informationen und Kenntnisse. Dies soll auch durch eine enge Anbindung an anerkannte Betreuungsvereine geschehen.

GESUNDHEIT: Eine wichtige Grundlage für das Corona-Krisenmanagement bekommt einen neuen Mechanismus. Der Bundesrat stimmte zu, dass der Bundestag künftig alle drei Monate neu entscheiden muss, ob weiter eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" besteht. Dies gibt dem Bund besondere Befugnisse, direkt Verordnungen etwa zu Tests und Corona-Impfungen zu erlassen. Teil des nun besiegelten Gesetzes ist auch eine Änderung bei der Masern-Impfpflicht, die seit März 2020 für Neuaufnahmen in Schulen und Kitas gilt. Für Kinder, die davor schon in den Einrichtungen waren, sollten Eltern bis 31. Juli Impfnachweise vorlegen. Die Frist wird nun bis 31. Dezember verlängert - weil die Corona-Krise die Abläufe erschwert.

LOBBYREGISTER: Professionelle Interessenvertreter müssen sich künftig in ein öffentlich einsehbares Register eintragen und dort Angaben zu ihren Arbeit- und Auftraggebern machen. Treffen in Ministerien sollen bis zur Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden. Dadurch soll deutlicher erkennbar werden, wer auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung Einfluss genommen hat. Interessenvertretung darf laut Gesetz nur auf Basis von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität stattfinden. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro rechnen. Die Länder verzichteten auf ihre dreiwöchige Beratungsfrist, damit das parlamentarische Verfahren noch vor Ostern abgeschlossen werden konnte.

JUGENDSCHUTZ IM NETZ: Kinder und Jugendliche sollen besser vor Gefahren im Netz geschützt werden. Große Anbieter von Spielen und Filmen im Netz werden durch die Reform des Jugendschutzgesetzes verpflichtet, dazu mehr technische Vorkehrungen zu treffen. Die Plattformen müssen nun einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, für den Fall, dass junge Nutzer sich bedroht, bedrängt oder durch Fremde belästigt fühlen. Dabei geht es um Gefahren wie Mobbing, sexueller Belästigung, Tracking oder Kostenfallen. Außerdem werden einheitliche Alterskennzeichen für Online-Inhalte vorgeschrieben.

BESTANDSDATENAUSKUNFT: Die neuen Regeln wurden am Freitag erst im Bundestag und unmittelbar darauf im Bundesrat beschlossen. Die manuelle Bestandsdatenauskunft ermöglicht es Sicherheitsbehörden, von Telekommunikationsunternehmen Auskunft insbesondere über den Inhaber eines Telefonanschlusses oder einer zugewiesenen IP-Adresse zu erlangen. Es handelt sich um personenbezogene Daten der Kunden, die beim Abschluss oder der Durchführung von Verträgen stehen. Das Gesetz trifft aber auch Regelungen zu Nutzungsdaten, die Anbieter benötigen, um ihre Dienst in Anspruch nehmen und abrechnen zu können. Karlsruhe hatte die vorherigen Regelungen im Mai 2020 für verfassungswidrig erklärt. Mit der Neuregelung wird nun auch der Weg für das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet frei.

BND-GESETZ: Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird künftig beim technischen Ausspähen von Ausländern außerhalb Deutschlands stärker kontrolliert. Dazu sieht das Gesetz einen neuen unabhängigen Rat vor. Das mit Bundesrichtern und Bundesanwälten besetzte Gremium soll das Vorgehen des Geheimdienstes im Blick behalten. Gleichzeitig werden die rechtlichen Hürden für das Ausspähen erhöht. Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht 2020 die bisherigen Regeln als unzureichend beanstandet hatte. Bei der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung durchforstet der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen.

EU-WIEDERAUFBAUFONDS: Mit der Zustimmung zum Finanzierungssystem der EU bis zum Jahr 2027 hat der Bundesrat auch den 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds gebilligt. Insgesamt sollen der EU bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung stehen. Die EU-Staaten hatten beschlossen, 750 Milliarden Euro in den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas nach der Pandemie zu stecken. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür werden gemeinsam Schulden aufgenommen. Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung aber erst beginnen, wenn alle 27 EU-Staaten den Beschluss ratifiziert haben. Allerdings stoppte das Bundesverfassungsgericht das deutsche Zustimmungsgesetz zum EU-Finanzierungssystem bis 2027 am Freitag erst einmal.