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Polens Menschenrechtsbeauftragter rügt verschärftes Abtreibungsrecht

WARSCHAU (dpa-AFX) - In Polen hat der Beauftragte für Menschenrechte, Adam Bodnar, eine umstrittene Gerichtsentscheidung zur Verschärfung des Abtreibungsrechts gerügt. Die jetzt veröffentlichte Begründung des Urteils zeige, dass der Staat und die Regierung die Frauen ihrer Selbstbestimmungsrechte beraubten und sie "wiederholt der Folter aussetzten", hieß es in einer Stellungnahme am Donnerstag.

Im Oktober hatte das Verfassungsgericht des EU-Landes entschieden, dass Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Danach gab es wochenlange Proteste. Die Entscheidung bedeutet eine Verschärfung des polnischen Abtreibungsrechts, das ohnehin zu den strengsten in Europa gehört. Bislang war ein Abbruch in Polen legal, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet, Ergebnis einer Vergewaltigung ist oder wenn das Ungeborene schwere Fehlbildungen aufweist.

Die Begründung für die Entscheidung war nach monatelanger Verzögerung erst am Mittwoch im amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden. Damit hat sie offizielle Gültigkeit. Auch am Mittwoch gingen erneut in vielen polnischen Städten Demonstranten auf die Straße.

Der Menschenrechtsbeauftragte äußerte auch seine Enttäuschung darüber, dass die nationalkonservative PiS-Regierung trotz der anhaltenden Proteste im ganzen Land nicht versucht habe, eine Verständigung zu finden. Stattdessen habe man mit einem großen Polizeiaufgebot versucht, die Demonstrationen einzudämmen und die Bürger einzuschüchtern.