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Thomas-Cook-Desaster: Insolvenzverwalter schlagen Pleiteschutz für Kunden vor

Experten fordern Konsequenzen aus den Pleiten von Air Berlin, Thomas Cook und Condor. Sollen Unternehmen zu einer Insolvenzversicherung verpflichtet werden?

Nach den Pleiten von Air Berlin, Thomas Cook und Condor fordert der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) eine bessere Absicherung von Verbrauchern. Der Plan: Unternehmen müssten künftig bei Geschäften des täglichen Bedarfs eine Pflichtversicherung abschließen. Die Kunden könnten dann freiwillig einen Insolvenzschutz dazukaufen.

„Nicht nur die Reiseindustrie, auch Autohändler oder Möbelhersteller finanzieren sich überwiegend per Vorkasse“, sagte der VID-Vorsitzende Christoph Niering. Auch hier könnten im Pleitefall schnell mal 10.000 Euro Anzahlung weg sein. „Den Kunden ist das Risiko häufig nicht klar“, meint Niering. Ab einem gewissen Betrag müsste darum eine Insolvenzabsicherung eingebaut sein, auf die der Verbraucher demonstrativ hinzuweisen sei. Die Versicherungssumme sollte vom Umsatz des Unternehmens abhängen.

Als Vorbild verweist der VID auf die Bauwirtschaft: Hier müssen Bauunternehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft vorweisen – eine Art Bankbürgschaft. Geht der Bauunternehmer pleite, sind die Bauherren geschützt.

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Die Bundesregierung sei bislang bei den Geschäften des täglichen Lebens zurückhaltend und spreche vom „mündigen Bürger“, dem man nicht unter die Arme greifen müsse, kritisiert der VID. „Nun kann die Politik signalisieren, dass sie aus den jüngsten Pleiten gelernt hat“, meint VID-Chef Niering. Der Vorschlag sei ein guter Kompromiss zwischen mündigem Bürger und nötiger Absicherung.

Der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion, Sebastian Steineke, hält die Verpflichtung, einen entsprechenden Schutz offensiv anbieten zu müssen, für ein „sehr gutes Instrument“, vor allem, wenn es für die Kunden um „existenzbedrohende Summen“ gehe. Die Entscheidung über den Abschluss obliege dann dem Verbraucher selbst.

Steineke dringt jedoch auf eine europäische Lösung. Kurzfristig und auf nationaler Ebene sei die Einführung eines Vorauszahlungsverbots bei Flugreisen oder der Personenbeförderung möglich. „Auch hier wünschen wir uns endlich Vorschläge des Justizministeriums“, sagte Steineke dem Handelsblatt.

Justizminister fordern höhere Haftungsobergrenze

Die SPD fordert ebenfalls „neue Konzepte“, um Kundengelder abzusichern, etwa auch bei Individualreisenden. „Eine Verlagerung des Risikos allein auf die Verbraucherinnen und Verbraucher ist dabei aber sicherlich nicht die richtige Lösung“, sagte der zuständige Berichterstatter Karl-Heinz Brunner.

Die FDP lehnt den VID-Vorschlag ab. „Ich traue den Verbrauchern, die solch ein Sicherheitselement unbedingt haben wollen, zu, sich selbst eine Versicherung rauszusuchen“, sagte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katharina Willkomm. Zudem hätten die Unternehmen, die freiwillig eine Versicherung anböten, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Kunden, die sich mit einer solchen Insolvenzversicherung wohler fühlten. „Warum sollten wir dieses Service-Plus durch eine Angebotspflicht nivellieren?“

Speziell mit Blick auf Reiseveranstalter forderten die Justizminister der Länder die Bundesregierung auf, eine höhere Haftungsobergrenze bei Insolvenzen zu prüfen. Die Begrenzung auf 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr sei „nicht mehr zeitgemäß“, heißt es in einem Beschluss, den die Minister bei ihrer Herbstkonferenz in Berlin verabschiedeten. Nach Abschluss der Prüfung solle die Bundesregierung „alsbald“ gesetzgeberische Schritte einleiten.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) schlug eine Kombination von Versicherung und Fonds vor. Reiseveranstalter und Kunden würden dann einen geringen Betrag in einen Fonds einzahlen, der im Insolvenzfall in Anspruch genommen werden kann.