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Pleite wegen Corona - was ist, wenn man Kredite und Ratenzahlungen nicht mehr leisten kann

Die Corona-Pandemie bringt manchen in finanzielle Schieflage. Doch wer aufgrund der Krise Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen kann, muss nicht sofort Privatinsolvenz anmelden.

Photo taken in Funchal, Portugal
(Bild: Getty)

Die Corona-Krise bringt für viele Menschen finanzielle Sorgen mit sich. Kurzarbeit oder gar Kündigung sorgen für Flaute in der Haushaltskasse. Feste Kosten wie Miete, Strom, Versicherungen, Kredite und Ratenzahlungen laufen aber weiter.

Um die finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie abzumildern, gab es im Rahmen des Hilfspakets der Bundesregierung die Möglichkeit, Zahlungen aufzuschieben. Das galt auch für Verbraucherdarlehensverträge über 200 Euro.

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Die Maßnahme ist zum 30. Juni ausgelaufen, aber das Geld bei vielen Verbrauchern aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Krise nach wie vor knapp. Wohl dem, der auf einen Notgroschen zurückgreifen kann. Wenn aber kein Geld mehr das ist, um Rechnungen und andere Verbindlichkeiten zu bezahlen, muss möglichst schnell gehandelt werden.

Schnell Hilfen beantragen

Eine Privatinsolvenz lässt sich in vielen Fällen abwenden. Betroffene sollten zuerst prüfen, welche Hilfen sie beantragen können. „Erkundigen Sie sich möglichst schnell nach staatlichen Hilfen, wenn sich Ihre berufliche Situation ändert und/oder Ihnen das Geld ausgeht. Erst mit dem Antrag wird eine mögliche Zahlung in Gang gesetzt. Dauert die Bewilligung etwas länger, bekommen Sie meist rückwirkend Geld. Wer aber den Antrag erst einmal eine Weile nicht stellt, verliert im Zweifel wertvolle Tage und Wochen, die auch nachträglich nicht aufgefangen werden“, rät die Verbraucherzentrale.

Infrage kommen bei weniger Arbeitsstunden Kurzarbeitergeld, das der Arbeitgeber beantragen muss. Steht die Kündigung ins Haus, kann Arbeitslosengeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden oder Hartz 4, falls einem Verbraucher kein Arbeitslosengeld 1 zusteht. Sollte das Einkommen nicht mehr für die Miete reichen, gibt es außerdem die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen.

Existenzgefährdende Schulden zuerst bezahlen

Wer nicht alles zahlen kann, sollte Prioritäten setzen, rät die Schuldnerberatung. Dabei sei es wichtig, an erster Stelle Zahlungen zu leisten, die die elementaren Lebensbedürfnisse ausmachen und zwar in folgender Reihenfolge: 1. Miete, 2. Strom und Energie, 3. Telefon und Internet, 4. Medikamente und Lebensmittel, 5. Unterhalt.

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Wichtig sei es zudem, möglichst die Miete immer pünktlich zu bezahlen. „Denn Mietschulden bleiben bestehen und müssen später zurückgezahlt werden. Umso mehr Mietrückstände sich ansammeln, desto größer die Gefahr, die Wohnung später doch zu verlieren und Privatinsolvenz aufgrund von Corona beantragen zu müssen“, so die Schuldnerberatung.

Einigung mit Gläubigern herbeiführen

Auch zu Zeiten von Corona ist eine Privatinsolvenz erst die letzte Option. Die Voraussetzungen dafür sind, dass ein Verbraucher zahlungsunfähig, beziehungsweise überschuldet ist. Zudem müssen Versuche, sich mit den Gläubigern über den Schuldenabbau zu einigen, nachweislich gescheitert sein.

Eine Einigung mit den Gläubigern geschieht auf Grundlage eines sogenannten Schuldenbereinigungsplans.

Der wird außergerichtlich zusammen mit einer anerkannten Schuldnerberatung oder mit Hilfe eines Anwalts erstellt. In dem Plan macht der Schuldner ein Zahlungsangebot und legt dar, wann und in welcher Höhe er die Forderungen begleichen will. Stimmen alle Gläubiger dem Plan zu, ist die Privatinsolvenz abgewendet.

So läuft die Privatinsolvenz ab

Stimmen nicht alle Gläubiger zu, gilt die Einigung als gescheitert. Im nächsten Schritt kann ein Privatinsolvenzverfahren beantragt werden. Nach der Eröffnung wird von Seiten des Gerichts erneut versucht, mit den Gläubigern eine Einigung zu erzielen. Scheitert auch dieser Versuch, beginnt das eigentliche Insolvenzverfahren.

Im ersten Schritt wird dann das vorhandene Vermögen des Schuldners von einem Treuhänder an die Gläubiger verteilt. Dann folgt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die zwischen drei und sechs Jahren dauern kann und während der ein pfändbarer Teil des Einkommens an den Treuhänder abgetreten werden muss. Werden alle Pflichten erfüllt, steht am Ende des Verfahrens die Restschuldenbefreiung.

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„Beachten Sie, dass eine Verbraucherinsolvenz mit zahlreichen Entbehrungen verbunden ist. Sie müssen einerseits den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens und Vermögens abgeben und andererseits bestimmten Obliegenheiten nachkommen, um ihre Restschuldbefreiung nicht zu gefährden. Es ist auf jeden Fall besser, eine Privatinsolvenz trotz Corona zu vermeiden. Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Gläubigern, erklären Sie Ihre Situation und versuchen Sie z. B., eine Ratenzahlung auszuhandeln, um den Schuldenberg möglichst klein zu halten“, so die Schuldnerberatung.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale.

Weitere Informationen zum detaillierten Ablauf zu einem Privatinsolvenzverfahren finden Sie hier bei der Schuldnerberatung.

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