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Der Pharmakonzern Johnson & Johnson verliert 17 Milliarden Euro an Marktwert an nur einem Tag – das ist der Grund

Der US-Pharmahersteller rechnet mit Ersatzschadenzahlungen in Milliardenhöhe. - Copyright: Justin Sullivan/Getty Images
Der US-Pharmahersteller rechnet mit Ersatzschadenzahlungen in Milliardenhöhe. - Copyright: Justin Sullivan/Getty Images

Der Pharmakonzern Johnson & Johnson (J&J) dürfe sich durch Firmeninsolvenz vor Haftung nicht schützen. Das hat ein US-Bundesberufungsgericht entschieden.

Der US-Pharmakonzern ist wegen seines Babypuders mit etwa 40.000 Krebsklagen konfrontiert. Der J&J-Babypuder soll angeblich verunreinigtes Talkum mit krebserregendem Asbest enthalten.

Das Pharmaunternehmen, das die Vorwürfe bestreitet, wurde bereits zu Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe gezwungen. Eine der vielen Klagen hat sogar das Oberste Gerichtshof der USA erreicht.

Die jüngste Gerichtsentscheidung von Montag war für den Aktienwert des Pharmaherstellers verheerend. Die J&J-Aktie ist um vier Prozent gefallen und der Konzern hat um die 17 Milliarden US-Dollar (15,7 Milliarden Euro) an Marktwert verloren.

Nach wie vor steht Johnson & und Johnson zu seiner Babypuderformel und bestreitet, dass das Babypuder verunreinigtes Talkum oder krebserregendes Asbest enthalte.

J&J-Ausgründung beantragt Insolvenz

Um der finanziellen Belastung der Krebsklagen zu entkommen, hat Johnson & Johnson die sogenannte "Texas two-step"-Strategie verfolgt. Die umstrittene Strategie schützt Unternehmen vor juristischer Verfolgung, wenn das angeklagte Unternehmen ein Tochterunternehmen gründet und seine Verbindlichkeiten auf dieses übertrage.

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Genau das hat Johnson & Johnson gemacht. Der Pharmakonzern hat ein neues Unternehmen namens LTL Management gegründet und die Verbindlichkeiten aus den Krebsklagen auf dieses neue Unternehmen übertragen. LTL Management hat daraufhin Insolvenz beantragt, um durch das Insolvenzverfahren einen gewissen Rechtsschutz zu erhalten.

Doch das Berufungsgericht Philadelphia, Pennsylvania, hat den Plan für unzulässig erklärt, denn Johnson & Johnson sei durch die Klagen nicht in unmittelbarer Gefahr. Der Richter Thomas Ambro schreibt in seinem Urteil, dass nur Schuldner in finanzieller Notlage Insolvenz beantragen könnten. "Das trifft für LTL Management nicht zu. Daher weisen wir den Antrag ab."

Gegen das Urteil will J&J nun eine weitere Berufung einlegen.

"Wir haben von Anfang an gesagt, es ist im besten Interesse der Kläger – und aller Beteiligten, diese Angelegenheit so schnell und effizient wie möglich zu lösen. Wir stehen hinter der Sicherheit unseres Produktes, das kein Asbest enthält und keinen Krebs verursacht", sagt die Pressesprecherin Allison Fennel.

Dieser Artikel wurde von Amin Al Magrebi aus dem Englischen übersetzt. Das Original findet ihr hier.