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Pflicht zu Mehrweg-Angebot beim Verkauf außer Haus geplant

BERLIN (dpa-AFX) - Wer Getränke oder Lebensmittel zum Mitnehmen in Einweg-Verpackungen verkauft, soll ab dem Jahr 2022 auch Mehrweg-Verpackungen im Angebot haben müssen. Eine Ausnahme sieht ein Gesetzentwurf von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vor, wenn ein Geschäft nicht mehr als drei Mitarbeiter hat und eine Verkaufsfläche bis 50 Quadratmeter - dann soll es reichen, auf Wunsch den Kunden die Produkte in mitgebrachte Mehrwegbehälter abzufüllen. Wer Essen nur auf Tellern oder etwa eingewickelt in Alufolie verkauft, ist auch ausgenommen. Den Gesetzentwurf gab das Ministerium der SPD-Politikern am Donnerstag an die Fachverbände zur Stellungnahme.

Außerdem plant Schulze, künftig alle Einweg-Getränkeflaschen aus Plastik und Getränkedosen pfandpflichtig zu machen. Bisher gab es Ausnahmen, zum Beispiel für Saft. Ab 2025 sollen neue PET-Flaschen zu mindestens 25 Prozent aus recyceltem Material bestehen müssen, ab 2030 dann alle neuen Plastikflaschen zu 30 Prozent - das soll jeweils bis zu einer Flaschengröße von drei Litern gelten.

Die Novelle des Verpackungsgesetzes setzt Teile der Einwegkunststoff-Richtlinie sowie der Abfallrahmen-Richtlinie der EU um, teils geht sie auch darüber hinaus. An diesem Freitag will Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth die Pläne näher erklären.