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Pflicht zur medizinischen Maske im Bundestag

BERLIN (dpa-AFX) - Analog zu Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln müssen künftig auch im Bundestag "medizinische Gesichtsmasken" getragen werden. Mit dieser Entscheidung habe Parlamentspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) die Vorschriften an die aktuelle Corona-Lage angepasst, teilte die Bundestagsverwaltung am Dienstag mit. Von diesem Mittwoch an müssen damit im Plenarsaal und den Sitzungssälen Mund und Nase mit einer OP-Maske oder einer FFP2-/FFP3-Maske bedeckt werden. Die Maske darf nur am Rednerpult und am Sitzplatz abgelegt werden, wenn dort ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt werden kann.

In den Räumlichkeiten des Bundestags gilt bereits seit Anfang Oktober eine Maskenpflicht. Bisher waren allerdings einfache Stoffmasken ausreichend. OP-Masken sowie Masken der Kategorien FFP2 und FFP3 bieten jedoch einen höheren Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus.