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"Pflicht zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen" wegen Völkermord: Chinas Unterdrückung der Uiguren könnte Folgen für deutsche Konzerne wie VW, Siemens und Adidas haben

Eine Demonstration gegen Chinas Unterdrückung der Uiguren im Januar in Berlin
Eine Demonstration gegen Chinas Unterdrückung der Uiguren im Januar in Berlin

Unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ist die Bundesrepublik bemüht, politische und wirtschaftliche Interessen gegenüber China voneinander zu trennen. Nun könnte jedoch schon bald Chinas Unterdrückung der muslimischen Minderheit der Uiguren in der Provinz Xingjiang dafür sorgen, dass sich diese Trennung nicht mehr aufrechterhalten lässt.

Grund ist ein noch unveröffentlichten Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, das Business Insider vorliegt. Die Autoren kommen darin zu dem Schluss: Nicht nur sei die Unterdrückung der Uiguren durch Chinas Regierung als Völkermord nach Definition der Vereinten Nationen zu betrachten — eine Position, die die Bundesregierung bis heute nicht öffentlich vertritt. Sie müsse auch zur Folge haben, dass deutsche Konzerne ihre wirtschaftlichen Verbindungen nach Xingjiang kappen.

Als Grund dafür sehen die Gutachter das von der Bundesregierung geplante Lieferkettengesetz, das noch durch den Bundestag verabschiedet werden muss. Dieses sieht Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Liefer- und Produktionskette von deutschen Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern vor. In Xingjiang betreffen diese Pflichten laut dem Gutachten vor allem die völkerrechtlich strafrelevante Zwangsarbeit, in die Uiguren bei chinesischen Zulieferern deutscher Firmen genötigt werden.

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"Mit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes erscheint — unter Anwendung der gesetzlich verankerten Kriterien — eine Pflicht deutscher Unternehmen zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu ihren chinesischen Zulieferern fast unausweichlich", heißt es in dem 128-seitigen Schreiben. Zuerst hatte die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

Ein Ausschnitt aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Bundestags: "Tatbestand des Völkermords nach Artikel 2 (b), (c) und (e) der Völkermordkonvention erfüllt"
Ein Ausschnitt aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Bundestags: "Tatbestand des Völkermords nach Artikel 2 (b), (c) und (e) der Völkermordkonvention erfüllt"

Firmen drohen Bußgelder und Strafen gegen einzelne Mitarbeiter

Wirtschaftsunternehmen in Xinjiang handelten den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen zuwider, "wenn sie wissentlich direkt oder indirekt mit chinesischen Zulieferbetrieben kooperieren, die durch die Beschäftigung von uigurischen Zwangsarbeitern in schwere Menschenrechtsverletzungen an der uigurischen Minderheit in Xinjiang verstrickt beziehungsweise daran beteiligt sind", heißt es im Gutachten weiter. Betroffen wären gleich mehrere deutsche Konzerne wie VW, Siemens und Adidas. Insbesondere Volkswagen steht immer wieder in der Kritik, weil der Autobauer dort sogar ein eigenes Werk betreibt.

Sobald das Lieferkettengesetz, das eine Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien beinhaltet, in Kraft trete, "drohen den betreffenden Unternehmen bei Verstößen gegen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entsprechende Bußgelder." Sogar "individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit von Unternehmensmitarbeitern" sei möglich, "wenn die Unternehmen durch Aufrechterhaltung von profitablen Geschäftsbeziehungen mit inkriminierten örtlichen Zulieferbetrieben Menschenrechtsverbrechen vor Ort (z.B. Zwangsarbeit) wissentlich unterstützen."

"Jedes deutsche Unternehmen muss sich fragen, ob es Geschäftsbeziehungen nach Xingjiang aufrechterhalten will"

In Auftrag gegeben hatte das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes Margarete Bause, die menschenrechtspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag.

"Die Verantwortung der deutschen Unternehmen, die in Xinjiang tätig sind, ist mit diesem Gutachten klarer denn je. Denn auch, wenn sie selbst keine uigurischen Zwangsarbeiter beschäftigen, können sie von günstigen Marktkonditionen profitieren, die durch die staatliche Unterdrückungspolitik entstehen", sagte Bause zu Business Insider. "Jedes deutsche Unternehmen muss sich jetzt ernsthaft die Frage stellen, ob es Geschäftsbeziehungen nach Xinjiang unter diesen Bedingungen weiter aufrechterhalten will."

In Bezug auf Chinas Unterdrückung der Uiguren in Xingjiang sei nun die Bundesregierung aufgefordert, "alle Handlungsmöglichkeiten zu prüfen, die geeignet sind, die massiven und systematischen Menschenrechtsverbrechen in Xinjiang zu beenden." Das Gleiche gelte für den Bundestag, sagte Bause.

In diesem wurde am Donnerstagnachmittag eine Beratung des Lieferkettengesetzes überraschend von der Tagesordnung genommen. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtete unter Berufung auf Quellen in der Unionsfraktion, dass diese noch ein offenes Detail klären wolle. Das Stichwort "zivilrechtliche Haftung" sei gefallen. Diese müssten ausgeschlossen werden.