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Was Pflegezusatzversicherungen leisten und was sie kosten

Mit einer privaten Zusatzversicherung lässt sich für den Pflegefall finanziell vorsorgen. Doch viele Versicherte ärgern sich über hohe Beitragssteigerungen.

Es ist eine große Sorge vieler Menschen: pflegebedürftig zu werden und damit auch vor großen finanziellen Belastungen zu stehen. Denn die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung decken normalerweise längst nicht alle Pflegekosten.

Dass dies in einer alternden Gesellschaft zum Problem wird, hat auch die Politik erkannt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat vor wenigen Tagen eine umfassende Pflegereform angekündigt. Dadurch sollen die Pflegekosten für Heimbewohner gedeckelt, die Löhne für Pflegekräfte erhöht und die Pflege zu Hause soll verbessert werden.

Doch klar ist: Trotz der Leistungsausweitungen werde die gesetzliche Pflegeversicherung auch in Zukunft eine „Teilkaskoversicherung“ bleiben, betont der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Private Pflegezusatzversicherungen werden daher künftig an Bedeutung gewinnen. Ein Problem sehen Verbraucherschützer aber darin, dass die Beiträge dieser Policen immer weiter steigen.

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Generell muss jeder Krankenversicherte in Deutschland auch pflegeversichert sein. Gesetzlich Krankenversicherte sind in der sozialen Pflegeversicherung, Privatversicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert. Eine gewisse Versorgung im Pflegefall besteht also immer.

Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge haben 2019 gut 4,25 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen. Ein Großteil der Pflegebedürftigen wird zu Hause betreut, mehr als ein Fünftel ist in einem Pflegeheim untergebracht.

Dort kann es teuer werden: Laut dem Verband der Ersatzkassen (VDEK) liegt die Pflegelücke im stationären Bereich im Schnitt bei 2.015 Euro pro Monat. So hoch ist der Anteil, den die Pflegebedürftigen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Allerdings gibt es je nach Wohnort und Einrichtung deutliche Unterschiede.

Eine private Pflegezusatzversicherung kann sinnvoll sein, um diese Pflegelücke zu schließen – vor allem für Menschen, die im Pflegefall in ein Heim gehen und den Eigenanteil nicht aus ihrer Rente und dem vorhandenen Vermögen tragen können oder wollen. Eine solche Police verhindert, dass Versicherte durch die Pflege ihr komplettes Vermögen aufbrauchen oder vom Sozialamt abhängig werden.

Insgesamt ist die Zahl der Verträge bei privaten Pflegezusatzversicherungen bis Ende 2019 auf 3,77 Millionen gestiegen. Damit, merkt der PKV-Verband an, hätten im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung erst 4,6 Prozent der Menschen die Lücke der gesetzlichen Pflegeversicherung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung geschlossen.

Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung und was sie kosten

Am weitesten verbreitet sind Pflegetagegeldversicherungen. Dabei zahlt der Versicherer einen vereinbarten Tagessatz, der sich am Pflegegrad bemisst.

Verbraucher sollten beim Vertragsabschluss darauf achten, dass für alle Pflegegrade ein ausreichend hoher Tagessatz vereinbart wird und dass die Versicherung sowohl bei ambulanter als auch bei stationärer Pflege zahlt. Wichtig ist, dass die Leistungen nicht sinken, wenn Angehörige die Pflege übernehmen.

Versicherte sollten sich zudem im Klaren sein, dass sie den Beitrag langfristig stemmen müssen. Dieser richtet sich unter anderem nach dem Alter, dem Gesundheitszustand und den Leistungen.

Dem Bund der Versicherten (BdV) zufolge sollten Verbraucher für gute Tarife bei einem Eintrittsalter von 40 Jahren mit einem Monatsbeitrag von 50 bis 70 Euro rechnen. Bei einem Eintrittsalter von 50 Jahren sind es dagegen 70 bis 100 Euro monatlich.

Bestimmte Produkte fördert der Staat, sie sind unter dem Namen Pflege-Bahr bekannt. Da bei diesem Produkt die Gesundheitsprüfung entfällt, können auch Menschen mit Vorerkrankungen eine Police abschließen – die Prämien sind dadurch aber vergleichsweise hoch.

Daneben gibt es Pflegekostenversicherungen: Manche Tarife verdoppeln die gesetzlichen Leistungen. Bei anderen Tarifen orientieren sich die Zahlungen an den tatsächlichen Kosten. Die Police übernimmt die Zuzahlung, die der Pflegebedürftige ansonsten selbst tragen müsste. Die Leistung ist aber zumeist gedeckelt.

Im Rahmen der Pflegerentenversicherung können Versicherte eine Rente vereinbaren, deren Höhe nach den Pflegegraden gestaffelt ist. Von dieser Variante rät der BdV aber ab, da er sie für vergleichsweise teuer hält.

Beschwerden über Beitragssteigerungen

Auch bei vielen Pflegetagegeld- und Pflegekostentarifen sind die Prämien stark gestiegen. Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen berichtet von vielen Beschwerden: „In manchen Fällen haben sich die Beiträge innerhalb von sieben Jahren verdoppelt. Da müssen sich Verbraucher dann wirklich fragen, ob sie sich die Versicherung noch leisten können und ob die Leistungen des Tarifs entsprechend gut sind.“ Wahrscheinlich ist, dass viele Kunden eine Kündigung erwägen.

Dominik Heck vom PKV-Verband erklärt die Beitragssteigerungen unter anderem mit der Pflegereform von 2017. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Leistungen in der Pflichtversicherung ausgeweitet. Zudem sind die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt worden.

Dadurch sei die Zahl der Leistungsbezieher in der gesetzlichen Pflegeversicherung zwischen 2016 und 2019 um rund 1,3 Millionen Versicherte gestiegen. „Jede zusätzliche Leistung in der Pflichtversicherung zieht eine Leistung der an den Eintritt des Pflegefalls gekoppelten Zusatztarife nach sich – entsprechend müssen auch deren Beiträge angepasst werden“, erklärt Heck.

Hinzu kämen die Auswirkungen der Niedrigzinsphase. Die privaten Pflegezusatzversicherungen legen einen großen Anteil der Beiträge als Vorsorge für ihre Versicherten auf dem Kapitalmarkt an. „Was die derzeitigen Zinserträge nicht mehr hergeben, muss – so ist es gesetzlich vorgeschrieben – durch eine Erhöhung der Vorsorge ausgeglichen werden, also durch zusätzliche Beiträge“, sagt Heck. Wahrscheinlich ist daher, dass sich die Versicherten noch auf weitere Beitragssteigerungen einstellen müssen.

Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten rät Heck von einer voreiligen Kündigung des Tarifs ab. In diesem Fall gingen die gebildeten Alterungsrückstellungen verloren.

Zunächst sollte mit dem Versicherer über die Möglichkeiten für eine Beitragssenkung durch Anpassung der Leistungen gesprochen werden. Denn auch bei einem neuen Anbieter, der mit günstigeren Tarifen wirbt, können die Beiträge später steigen.