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Pferdebesitzer haften für Verletzungen anderer Reiter

Koblenz (dpa/lrs) - Pferdebesitzer müssen für die Behandlungskosten aufkommen, wenn ihr Tier einen anderen Reiter abwirft. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz hervor.

Die Richter gaben damit der Klage einer Krankenversicherung statt, die die Erstattung der Kosten für einen gebrochenen Arm ihrer Versicherten durch einen Reitunfall von der Besitzerin des Pferdes verlangte. Die Halterin des Pferdes habe die Versicherte zuvor gebeten, ihr Pferd gelegentlich zu reiten, da sie aufgrund einer Schwangerschaft dazu nicht in der Lage gewesen sei. Bei einem dieser Ausritte hat das Pferd den Angaben nach plötzlich gebuckelt und die Reiterin abgeworfen - für die Krankenkasse entstanden Behandlungskosten in Höhe von mehr als 5000 Euro.

Tierhalterin haftet für Schäden

Die Koblenzer Richter verurteilten die Pferdebesitzerin, der Krankenversicherung die für die Behandlung entstandenen Kosten zu erstatten. Als Tierhalterin hafte die Beklagte für Schäden, die ihr Pferd bei dem Reitunfall verursacht habe. Das Landesgericht geht in diesem Fall von einer typischen «Tiergefahr» aus. Pferdehalter seien immer dann für die Folgen eines Reitunfalls verantwortlich, wenn sich das Tier «selbstgesteuert» verhalte und es dadurch zu einem Unfall komme. Die Tiergefahr sei nur nicht gegeben, wenn das Pferd dem Willen des Reiters folge und es trotzdem zum Sturz komme.