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Pfandrückgabe: Wann darf der Supermarkt meine Flaschen ablehnen?

Young female recycling plastic bottle. These automatic recycling machines are found in every supermarket in Denmark. By law, every consumer pays a bottle deposit when purchasing e.g. a plastic bottle with water/soda. The deposit is then returned once the consumer returns the bottle in the supermarket again.
Bild: Getty

Probleme bei der Pfandrückgabe: Wenn der Automat Flaschen oder Dosen mit dem Siegel für Einwegpfand nicht annimmt, ist der Händler in der Pflicht. Kunden können dann das Leergut beim Personal abgeben und das Pfandgeld einfordern. Doch oft werden Verbraucher abgewiesen. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät hartnäckig zu bleiben und gegebenenfalls die zuständigen Behörden zu informieren.

Das kennt jeder: Die gesammelten Einwegdosen und -flaschen werden nicht komplett vom Automaten angenommen. Verbraucher die sich dann mit dem übriggebliebenen Leergut ans Personal wenden, werden häufig abgewiesen.

„Der Handel führt oft vorgeschobene Gründe an, um die Annahme von Einwegverpackungen zu verweigern. Mal sei die Dose zu zerdrückt, mal führe man die Marke nicht, mal fehle ein Teil des Etiketts auf der Flasche“, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

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Doch für die Pfandrückgabe gibt es klare Regeln. Discounter, Supermärkte und Getränkehändler mit einer Fläche von mehr als 200 Quadratmetern, sind verpflichtet, Einwegdosen und -flaschen zurückzunehmen. Egal, wo sie gekauft wurden. Lediglich das Siegel für Einwegpfand muss zu erkennen sein. Dabei spielen Form, Inhalt und die Marke keine Rolle, es kommt lediglich aufs Material an.

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„Läden müssen nur die Verpackungsarten (zum Beispiel Plastik, Aluminium, Verbundkarton) annehmen, die sie auch selbst im Sortiment führen. Ein Beispiel: Verkauft ein Geschäft Cola-Dosen, aber kein Büchsenbier, muss es trotzdem die Alu-Bierdose annehmen. Nur wenn gar keine Dosen in den Regalen stehen, kann der Händler die Annahme verweigern“, erklären die Verbraucherschützer.

Kein Geld verschenken!

Sie raten, sich keinesfalls abwimmeln zu lassen. Nur weil der Automat aussortiert, ist das kein Ablehnungsgrund. Ist das Pfandsiegel auf Flaschen und Dosen erkennbar, haben Kunden auch ein Anrecht auf ihr Pfandgeld.

Vor allem hätten sich Beschwerden von Kunden über Discounter und große Supermärkte gehäuft, die grundsätzlich keine Flaschen und Dosen annehmen wollen, die der Automat wieder ausspuckt. Aber auch Discounter und Supermärkte müssen sich ans Gesetz halten, so die Verbraucherzentrale. Bei Problemen sollten Kunden den Händler klar auf seine Rücknahmepflicht hinweisen. Sei eine Filiale nicht einsichtig, raten die Verbraucherschützer dazu, sich bei den Abfallbehörden der Städte oder Landkreise zu beschweren.

Darüber hinaus nimmt auch die Verbraucherzentrale Hamburg Beschwerden entgegen und macht die Missstände dann öffentlich. Dazu melden sich Kunden einfach per E-Mail an umwelt@vzhh.de oder telefonisch unter 040-24 832 260 (Di. bis Do. 10 - 13 Uhr).

Weitere Informationen zum Thema Müll und Verpackungen finden Sie auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg.

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