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Pfandgeschirr und mehr: Das gilt ab sofort in Restaurants

Restaurants, Bistros, Cafés, Lieferdienste und Co. müssen seit Beginn des Jahres 2023 neue Services anbieten. Die kommen der Umwelt zu Gute, stellen die Betreiber aber auch organisatorisch und finanziell vor Herausforderungen.

Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen gelten ab sofort neue Mehrweg-Vorschriften. (Bild: Getty Images)
Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen gelten ab sofort neue Mehrweg-Vorschriften. (Bild: Getty Images) (bit245 via Getty Images)

Das neue Jahr bringt viele neue Gesetze und Regeln mit sich. Eine der Maßnahmen richtet sich an Gastronomen, um im Kampf gegen die Plastikflut weiter voran zu kommen.

Seit 1. Januar sind Gastronomen verpflichtet, Essen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegbehältern anzubieten. An diese Regel müssen sich alle Anbieter von Take-away-Produkten halten, wie etwa Tankstellen, Kantinen, Catering-Unternehmen oder Supermärkte. Ausgenommen von der neuen Vorschrift sind kleine Betriebe mit höchstens fünf Angestellten und einer Verkaufsfläche von maximal 80 Quadratmetern.

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Ketten fallen nicht unter die Ausnahmeregel

Ketten, wie etwa Bahnhofsbäckereien, fallen laut Bundesumweltministerium nicht unter die 80-Quadratmeter-Ausnahmeregel. Denn selbst wenn deren Verkaufsfläche relativ klein ist, zählen alle Beschäftigten im gesamten Unternehmen. Sind es mehr als fünf, gilt die Ausnahme nicht für die Kette.

Zudem müssen Mehrwegbecher für To-go-Getränke in allen Angebotsgrößen zur Verfügung stehen. Und: Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden, als die Einwegvarianten.

Eigene Gefäße von Kunden müssen immer akzeptiert werden

Erlaubt ist es jedoch, Mehrwegverpackungen gegen Pfand auszugeben. Welche Mehrweggefäße genutzt werden, dürfen die Gastronomen selbst entscheiden. Manche Unternehmen arbeiten auch im Verbund mit mehreren gastronomischen Betrieben in einem Mehrweg-Poolsystem. Das funktioniert dann ähnlich wie bei der Pfandrückgabe im Supermarkt: Ein gekaufter To-go-Becher kann bei mehreren angeschlossenen gastronomischen Betrieben in verschiedenen Städten wieder zurückgegeben werden.

Weitere Neuerung: Bringen Kunden ihre eigenen Gefäße zum Abfüllen mit, müssen die von den Betreibern akzeptiert werden – und zwar unabhängig von der Größe des Betriebs.

Mehraufwand für die Branche

Das neue Gesetz ist laut dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) eine zusätzliche Belastung für die Unternehmen: "Die neue Verpflichtung, dass Restaurants, Caterer, Imbisse und Cafés ihren Gästen ab 2023 bei der Verwendung von sogenannten ,Einwegkunststofflebensmittelverpackungen‘ oder ,Einweggetränkebechern‘ alternativ eine Mehrwegvariante anbieten müssen, ist für unsere Branche jedoch mit viel Aufwand und Kosten verbunden."

Deshalb gehe es jetzt darum, möglichst anbieter- und kundenfreundliche Lösungen zu finden. Anfang dieses Jahres startet in diesem Zusammenhang die Initiative Reusable To-Go (RTG), die sich zum Ziel gesetzt hat, für Food-Mehrwegsysteme national und international die Grundvoraussetzungen für eine verwendungsnahe und systemunabhängige Rückgabe für alle Ausgabestellen zu schaffen. Vorerst wird das Projekt mit einem Pilotmarkt getestet.

Organisation und Hygienevorschriften

Die gastronomischen Betriebe stehen nun jedoch nicht nur vor organisatorischen und finanziellen Herausforderungen, etwa um geeignete Systeme zu finden und die neuen Abgabebedingungen auf Speisekarten und Flyern publik zu machen. Auch in Sachen Hygienevorschriften gilt es Neuerungen zu beachten, insbesondere, wenn Kunden eigene Gefäße zum Befüllen mitbringen.

Denn die Unternehmen sind laut Lebensmittelrecht für die die Sicherheit der in Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. Die Betreiber müssen durch geeignete Konzepte sicherstellen, dass durch kundeneigenes Geschirr das Risiko einer Kontamination, zum Beispiel der Bedientheken oder anderer Lebensmittel, verhindert wird.

Im Video: Neues Gesetz: Das wird sich 2023 für Restaurants und uns ändern