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Patientenschützer: Corona-Sterbeort muss zentral erfasst werden

BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert, dass bei Corona-Todesfällen auch der Sterbeort zentral erfasst wird. "Der Bundesgesundheitsminister muss endlich das Robert Koch-Institut beauftragen, dazu eine tägliche Statistik zu veröffentlichen", sagte der Vorsitzende Eugen Brysch den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es mangele an verlässlichen Daten und Fakten zum Sterbeort der Covid-19-Patienten.

Hintergrund der Forderung ist die Beobachtung der Patientenschützer, dass viele Covid-19-Patienten derzeit nicht auf den Intensivstationen sterben. Das Durchschnittsalter auf den Intensivstationen sei mittlerweile teilweise auf unter 60 Jahre gesunken. "Doch der Anteil der über 70-Jährigen, die an und mit Covid-19 versterben, beträgt über 90 Prozent. Dieser Widerspruch ist besorgniserregend", so Brysch. Hinzu käme, dass die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Neuinfektionen zwar stetig sinke, die täglich gemeldete Zahl der Toten aber nicht in gleichem Maße. "Deshalb muss geklärt werden, warum so viele Hochbetagte und Pflegeheimbewohner die Kliniken gar nicht erst erreichen", forderte Brysch.

SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach äußerte sich in den Funke-Zeitungen erneut entsprechend: "Viele Pflegebedürftige, die an Covid-19 erkranken, sterben nach Aussagen von Intensivmedizinern und Pflegeleitern heute in ihren Einrichtungen oder auf Normalstationen, sie werden gar nicht mehr auf die Intensivstationen verlegt." Die hohen Sterberaten, das geringe Durchschnittsalter der Intensivpatienten und der Rückgang auf den Intensivstationen ließen sich anders nicht erklären. Entsprechende Daten dazu fehlten allerdings.

Lauterbach nannte als mögliche Begründung dafür die bisherigen Corona-Erfahrungen: "Pflegebedürftige, die an Covid-19 erkranken, haben eine Sterbewahrscheinlichkeit von zum Teil mehr als 75 Prozent. Wer die Erkrankung überlebt, hat ein hohes Risiko für einen schweren Demenzschub, viele erholen sich trotz Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr davon." Weil viele Pflegebedürftige per Patientenverfügung längere lebenserhaltende Maßnahmen wie etwa künstliche Beatmung ablehnten, würden die zuständigen Ärzte zusammen mit den Angehörigen sich nun offensichtlich öfter gegen eine Einweisung in die Klinik entscheiden. "Ich gehe davon aus, dass hinter solchen Entscheidungen medizinische Gründe stehen."