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Patientenschützer: Strafe für unberechtigte Corona-Impfungen nötig

BERLIN (dpa-AFX) - Die Deutsche Stiftung Patientenschutz mahnt teils Ungerechtigkeiten bei der Reihenfolge der Corona-Impfungen an und fordert die Bestrafung von Vordränglern. "Immer wieder werden Fälle bekannt, dass sich Menschen unberechtigt impfen lassen", sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Die Impfstoffverordnung ziele eigentlich auf eine gerechte Zuteilung des Impfstoffes ab - "deshalb ist es unverständlich, dass Jens Spahn bis heute keine Sanktionen für unberechtigte Impfungen in seiner Verordnung vorsieht". Dies werde nicht einmal als Ordnungswidrigkeit eingestuft, kritisierte Brysch.

Laut Impfverordnung sollen in Deutschland zunächst Menschen über 80 Jahre geimpft werden, außerdem Frauen und Männer, die durch ihre Arbeit in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen oder Impfzentren ein besonders hohes Ansteckungsrisiko haben. In vielen Bundesländern sind aber auch schon Menschen gegen das Coronavirus geimpft worden, die noch nicht an der Reihe waren - zumeist, weil Dosen des relativ schnell verfallenden Impfstoffes wegen Absagen übrig geblieben seien, die man nicht habe verschwenden wollen, hieß es. So erhielten etwa Kommunalpolitiker, Feuerwehrleute oder Polizisten teils Impfungen.

Eine bundesweit verbindliche Regelung zum Umgang mit den Impf-Resten gibt es bislang nicht. Das Bundesgesundheitsministerium teilte hierzu auf Anfrage mit, Organisation und Durchführung der Corona-Impfungen seien Ländersache. "Diesen obliegt auch die Kontrolle darüber, ob die Priorisierungsvorgaben eingehalten werden."

In Pflegeheimen und Krankenhäusern müssten zuerst die Impftermine der Pflegebedürftigen bedient und dann die Mitarbeiter in den Blick genommen werden, forderte Brysch. Auch in den Impfzentren müsse damit gerechnet werden, dass nicht immer alle Termine wahrgenommen würden: Hier könne es eine Warteliste von Freiwilligen der gleichen Impf-Prioritätsgruppe geben.