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Wann Ihnen eine Entschädigung zusteht

Rund 2000 Flüge sollen bis Oktober gestrichen werden: Nach den wilden Streiks bei Air Berlin sorgt nun Konkurrent Ryanair für Ärger bei den Passagieren. Welche Flüge betroffen sind – und wie Sie an Ihr Geld kommen.

Sie gehören inzwischen zum Flughafeninventar wie Buchläden oder Duty-free-Shops: genervte Reisende, die nicht wissen, wann sie ihr Ziel erreichen. Nach dem Chaos, das Hunderte plötzlich krankgemeldete Piloten in der vergangenen Woche bei der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin verursacht haben, streicht nun auch noch der Billigflieger-Konkurrent Ryanair bis zu 50 Flüge pro Tag. Bis Ende Oktober sollen 2000 Verbindungen ausfallen – offiziell, weil das Unternehmen den Urlaub seiner Piloten nicht richtig geplant hat.

Ryanair-Chef Michael O’Leary rechnet derzeit mit Ausgleichsansprüchen von bis zu 20 Millionen Euro, die Kunden geltend machen können. Das Fluggastrechte-Portal Refund.me, das Entschädigungen für geprellte Reisende erstreitet, prognostiziert sogar 30 Millionen Euro – allein für die nächsten zwei Wochen. Die EU-Kommission will prüfen, ob Ryanair mit den Streichungen gegen Fluggastrechte verstoßen hat. Das Unternehmen ist verpflichtet, nicht nur für einen passenden Ersatzflug zu sorgen, sondern im Fall einer kurzfristigen Annullierung auch eine Entschädigungszahlung zu leisten.

Ob sie von den Tausenden Streichungen betroffen sind, können Ryanair-Kunden auf der Webseite des Unternehmens prüfen. Dort sind ausfallende Flüge im Zeitraum vom 19. September bis zum 22. Oktober aufgeführt. Stimmt die eigene Flugnummer mit einer angegebenen überein, können Reisende sich den vollen Ticketpreises zurückerstatten lassen oder kostenlos einen anderen verfügbaren Flug buchen.

Je weniger Zeit bis zum gebuchten Abflug bleibt, desto weniger Spielraum hat die Airline: Werden Kunden weniger als sieben Tage vorher unterrichtet, darf der Ersatzflug nicht mehr als eine Stunde früher abgehen und nicht mehr als zwei Stunden später ankommen als die ursprünglich gebuchte Verbindung.

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Klappt das nicht, steht Passagieren laut der Europäischen Fluggastrechteverordnung neben einer vollen Erstattung oder kostenlosen Umbuchung auch ein Recht auf Entschädigung zu. Bis zu 600 Euro gibt es, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Bei unter 1500 Kilometern Reiselänge sind es immerhin noch 250 Euro, bei längeren Flügen innerhalb der EU 400 Euro. Mindestens muss Ryanair aber 125 Euro bezahlen.

Denn der Grund für die Ausfälle ist kein „außergewöhnlicher Umstand“, der Ryanair aus der Entschädigungspflicht entlassen würde, wie etwa Streiks, schlechtes Wetter oder eine Flughafensperrung. Airline-Chef O’Leary räumte sogar selbst ein, dass das „Schlamassel“ hausgemacht sei: „Dieses Chaos ist auf unser eigenes Handeln zurückzuführen.“ Er rechne damit, dass die Streichungen dem Ruf des Unternehmens schaden. Vielleicht stimmen die zu erwartenden Entschädigungen die enttäuschten Urlauber ja etwas milder.