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50 Euro Strafe: BVG kontrolliert die Maskenpflicht ab sofort selbst

Berliner Morgenpost
  • Mitarbeiter der BVG können seit ab Dienstag, 7. Juli 2020, in U-Bahnen, Bussen und Trams die Maskenpflicht kontrollieren.

  • Wer keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, muss eine Vertragsstrafe von 50 Euro zahlen. Die Strafe der BVG ist unabhängig vom Bußgeld, das die staatlichen Ordnungskräfte verhängen dürfen.

  • Die Gewerkschaft Verdi kritisiert den Beschluss scharf und warnt vor "gewaltbereiten oder hoch aggressiven Personen".

  • Am vergangenen Wochenende hat die Berliner Polizei gegen Masken-Verweigerer im Nahverkehr 219 Verwarnungen ausgesprochen und 14 Ordnungswidrigkeitsanzeigen geschrieben.

Berlin. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) können ab sofort die Maskenpflicht in ihren Bussen und Bahnen selbst kontrollieren. Der Senat beschloss am Dienstag eine entsprechende Vorschrift. Damit sind dafür die nötigen rechtlichen Voraussetzungen gegeben. Mit den Kontrollen wird sofort begonnen. Sicherheitsmitarbeitern der BVG ist es nun möglich, einen fehlenden Mund-Nasen-Schutz bei Fahrgästen mit einer Vertragsstrafe von mindestens 50 Euro zu ahnden.

"Diesem offenkundigen Zeichen von mangelnden Respekt gegenüber der Gemeinschaft werden wir nun noch direkter entgegentreten. Aus diesem Grund nehmen wir das verpflichtende Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung in die Nutzungsbedingungen für alle unsere Fahrzeuge und Bahnhöfe auf“, sagte BVG-Vorstand Rolf Erfurt.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatte der Berliner Senat am 27. April eine Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr erlassen. Da sic...

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