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OVG bestätigt: Ausgangsbeschränkungen nicht rechtens

LÜNEBURG (dpa-AFX) - Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat erhebliche Zweifel an dem Mittel der Ausgangsbeschränkungen im Kampf gegen Corona geäußert. Das OVG bestätigte am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Dieses hatte erklärt, dass die angeordnete Ausgangsbeschränkung in der Region Hannover im Einzelfall voraussichtlich rechtswidrig ist. Per Eilbeschluss wurde der Einwand der Region Hannover gegen den Beschluss vom 2. April zurückgewiesen, wie das OVG in Lüneburg mitteilte. Die Ausgangsbeschränkung sei keine notwendige Schutzmaßnahme, da sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Die Region Hannover hob daraufhin am Abend die entsprechende Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung auf. Zuvor war dort das Verlassen von Wohnungen und Häusern zwischen 22.00 und 5.00 Uhr nur mit triftigem Grund erlaubt.